Erfolg
 

Betriebliche Altersversorgung - Erhöhung der Rente zur Verhinderung von Altersarmut

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

92 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

92 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Ziel ist die Erhöung der Rente zur Verhinderung von Altersarmut notfalls auch durch Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge statt schleichende Privatisierung der Altersversorgung durch eine allen Arbeitgebern aufgezwungene Betriebsrente (Nahles-Rente ?!)

Begründung

Die geplante Absenkung des Rentenniveaus auf nur 45 % wird zu massiver Altersarmut führen, insbesondere in Zusammenspiel mit der Förderung des Niedriglohnsektors, der Leiharbeit und der EInführung eines zu geringen Mindestlohns. Dies wird erhebliche finanzielle Nachteilige haben für den Staat (Inanspruchnahme anderer Sozialleistungsträger und auch auf die Wirtschaft (da wesentliche Teile der überalternden Bevölkerung verarmen werden).Das Problem kann im Zeitalter des Nullzinses (und drohenden Negativzinses) NICHT durch eine allen Arbeitgebern (also auch selbständigen Hausärzten, Rechtsanwälten, kleinen Handwerksbetrieben etc.) aufgezwungenen Betriebsrente, die nur zur Bürokratie, wirtschaftlicher Ineffektivität und Haftungsrisiken für die Personen zur Folge hat, gelöst werden, sondern - ganz normal - durch angemessene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die betroffenen Arbeitnehmer, aber auch die kleineren und mittleren Arbeitgeber (insbesondere natürliche Personen) werden durch die Pläne von Frau Nahles massiv benachteiligt. Profitieren würden v.a. Versicherungen. Geringverdiener und Arbeitnehmer dürfen nicht weiter zu Versicherungsrettern gemacht werden als Ausgleich für eine verfehlte europäische Währungspolitik und für öffentliche Überschuldung.Eine zwangsweise eingeführte private Betriebsrente hat nur Nachteile gegenüber einer Erhöhung bzw. Beihehaltung eines angemessenen Rentenniveaus. Die gesetzliche Rente muss weiter bzw. z.T. auch wieder ihre Aufgabe erfüllen können, regelmäßig die Grundversorgung ihrer MItglieder zu gewährleisten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.06.2016
Sammlung endet: 24.08.2016
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 3-18-11-8001-033360
    86424 Dinkelscherben
    Betriebliche Altersversorgung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Erhöhung der Rente zur Verhinderung von Altersarmut
    gefordert, notfalls auch durch Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge, statt eine
    schleichende Privatisierung der Altersversorgung durch eine allen Arbeitgebern
    aufgezwungene Betriebsrente.
    Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen aus, dass die geplante Absenkung des
    Rentenniveaus zu massiver Altersarmut führen werde. Dieses Problem könne nicht durch
    eine allen Arbeitgebern aufgezwungene betriebliche Altersversorgung gelöst werden, die
    nur zu mehr Bürokratie führe, wirtschaftlich ineffektiv sei und Haftungsrisiken berge.
    Vielmehr sei das Rentenniveau zu erhöhen bzw. in einer angemessenen Höhe
    beizubehalten. Die gesetzliche Rente müsse so gestaltet sein, dass sie die
    Grundversorgung der Versicherten gewährleisten könne. Auf die weiteren Ausführungen
    in der Petition wird verwiesen.
    Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 92
    Mitzeichnende an und es gingen 56 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Ausschuss hat zu der Petition gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
    Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit und Soziales des
    Deutschen Bundestages eingeholt, dem der „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
    betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
    (Betriebsrentenstärkungsgesetz)“ (Bundestags-Drucksache 18/11286) sowie der Anträge
    Petitionsausschuss

    der Fraktion DIE LINKE. „Gesetzliche Rente stabilisieren – Gute Rente für alle sichern“
    (Bundestags-Drucksache 18/11402) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Für
    eine faire und nachhaltige betriebliche Altersversorgung und ein stabiles
    Drei-Säulen-System“ (Bundestags-Drucksache 18/10384) zur Beratung vorlagen und der
    hierzu am 27. März 2017 eine öffentliche Anhörung durchführte.
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der 18. Deutsche Bundestag in seiner 237.
    Sitzung am 1. Juni 2017 den Gesetzentwurf auf Bundestags-Drucksache 18/11286 in der
    Fassung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses Arbeit und Soziales
    (Bundestags-Drucksache 18/12612) angenommen und die oben aufgeführten Anträge der
    Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt hat
    (vgl. Plenarprotokoll 18/237).
    Das Gesetz vom 17. August 2017 (BGBl. 2017 Teil I Nr. 58) ist am 1. Januar 2018 in Kraft
    getreten. Alle erwähnten Drucksachen und das Plenarprotokoll der Plenardebatte können
    über das Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.
    Der Petitionsausschuss hat aufgrund des Wahlperiodenwechsels die Bundesregierung
    erneut gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung sieht unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
    wie folgt aus:
    Die Altersvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland basiert auf einem Modell mit drei
    Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen und der privaten
    Altersversorgung. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt
    dabei die wichtigste Säule. Daneben bedarf es aber angesichts des demografischen
    Wandels der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge, um ein den Lebensstandard
    sicherndes Einkommen im Alter zu haben. Nach Auffassung des Petitionsausschusses
    spielt im Rahmen der zusätzlichen Altersvorsorge die betriebliche Altersversorgung eine
    herausragende Rolle. Denn sie bietet alle Voraussetzungen, wenn es darum geht, für die
    Beschäftigten eine passgenaue und sichere zusätzliche Altersvorsorge zu organisieren.
    Genau da hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Wahlperiode angesetzt und das
    Betriebsrentenstärkungsgesetz erlassen, mit dem die arbeitsrechtlichen, insbesondere
    auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung
    weiter optimiert und flexibilisiert werden. Entgegen der Auffassung des Petenten
    Petitionsausschuss

    verpflichtet das Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht die Arbeitgeber zu einer von ihnen
    finanzierten Betriebsrente. Vielmehr sind die gesetzlich vorgesehenen Verbesserungen
    auf freiwilliger Basis vorgesehen. So wird es Arbeitgebern und Gewerkschaften
    ermöglicht, auf Basis von Tarifverträgen einfache, kostengünstige und möglichst
    leistungsstarke neue Formen der Betriebsrente zu installieren (sog. Sozialpartnermodell).
    Damit soll gerade in kleineren Betrieben auf freiwilliger Basis die Verbreitung von
    Betriebsrenten verbessert werden. Bisher haben vor allem die Haftung der Arbeitgeber
    und die daraus resultierende Komplexität der betrieblichen Altersversorgung viele kleine
    Arbeitgeber abgeschreckt, eine Betriebsrente anzubieten. Auf diese Haftung kann man
    jedoch nicht einfach verzichten, ohne dass die betriebliche Altersversorgung ihren Kern
    verlöre. Denn betriebliche Altersversorgung – das sagt schon der Name – geht nicht ohne
    Arbeitgeber. Mit dem Sozialpartnermodell wird der Konflikt aufgelöst: Der einzelne
    Arbeitgeber wird enthaftet, ohne die Arbeitgeber aus der Verantwortung für die
    Betriebsrente zu entlassen. Im Rahmen von Tarifverträgen haben Gewerkschaften und
    Arbeitgeber nunmehr die Möglichkeit, solche Betriebsrenten ohne Haftung der
    Arbeitgeber zu vereinbaren. Die Sozialpartner bestimmen zudem mit, ob die
    Versorgungseinrichtung die Gelder mit höheren oder niedrigeren Ertragschancen bzw.
    mit höherem oder niedrigerem Risiko anlegen soll. Die zwingende Anbindung der reinen
    Beitragszusage an tarifvertragliche Vereinbarungen und die weitere zwingende
    Beteiligung der Sozialpartner an deren Verwaltung stellt dabei sicher, dass die Interessen
    der Beschäftigten ausreichend berücksichtigt werden. Den Tarifverträgen kommt zudem
    unbestritten eine hohe Konvergenz- und Referenzwirkung zu – es wird in vielen
    Arbeitsverträgen auf sie Bezug genommen. Diese Wirkungen werden im
    Betriebsrentenstärkungsgesetz dadurch unterstützt, dass nicht tarifgebundene
    Arbeitgeber und Beschäftigte die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge zur
    betrieblichen Altersversorgung ausdrücklich vereinbaren können. Gerade diese
    letztgenannte Regelung, die Übernahmemöglichkeit des einschlägigen Tarifvertrages für
    Nichttarifgebundene, ist ein Weg wie Beschäftigte ohne Tarifbindung Zugang zum
    Sozialpartnermodell erhalten können.
    Der Petitionsausschuss begrüßt die Zielrichtung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.
    Aus seiner Sicht trägt die neue gesetzliche Regelung zur Stärkung des in Deutschland
    Petitionsausschuss

    bestehenden 3-Säulen-Modells der Alterssicherung bei. Dabei hat die im
    Umlageverfahren finanzierte gesetzliche Rentenversicherung ihre Stärken in der hohen
    Sicherheit und in den Leistungen des sozialen Ausgleichs. Sie wird auch in Zukunft den
    mit Abstand größten Anteil zur Lebensstandardsicherung in Deutschland beitragen. Mit
    dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das keine verpflichtende arbeitgeberfinanzierte
    betriebliche Altersversorgung vorsieht, dürfte dem Anliegen des Petenten entsprochen
    worden sein.
    Unabhängig hiervon müssen nach Auffassung des Ausschusses künftig alle drei Säulen
    der Alterssicherung in Blick genommen werden, um die Alterssicherung in Deutschland
    nachhaltig und zukunftssicher auszugestalten. Soweit der Petent fordert, das
    Rentenniveau zu erhöhen bzw. künftig ein angemessenes Rentenniveau zumindest
    beizubehalten, weist der Ausschuss auf das Gesetz über Leistungsverbesserungen und
    Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und
    -Stabilisierungsgesetz) vom 28. November 2018 hin. Danach gilt in der allgemeinen
    Rentenversicherung für den absehbaren Zeitraum bis zum Jahr 2025 eine doppelte
    Haltelinie für das Sicherungsniveau vor Steuern und den Beitragssatz. Dies bedeutet, dass
    bis zum Jahr 2025 das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken (Haltelinie I) und der
    Beitragssatz zur Rentenversicherung nicht über 20 Prozent steigen darf (Haltelinie II).
    Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass für die langfristige Fortentwicklung der
    gesetzlichen Rentenversicherung die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag"
    eingesetzt wurde, die bis Anfang des Jahres 2020 Vorschläge für die Zeit nach dem Jahr
    2025 vorlegen wird. Die Kommission wird sich mit den Herausforderungen der
    nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und
    der beiden weiteren Rentensäulen befassen. Nach den Vereinbarungen im
    Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD soll dabei auch für die Zeit nach 2025 eine
    doppelte Haltelinie angestrebt werden, die Beiträge und Niveau langfristig absichert.
    Der Petitionsausschuss begrüßt die Regelungen des RV-Leistungsverbesserungs- und
    -Stabilisierungsgesetzes sowie den Arbeitsauftrag der eingesetzten Rentenkommission
    gerade im Hinblick auf die Ausführungen des Petenten, ein stabiles Rentenniveau für die
    Versicherten zu sichern. Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass nur im
    Zusammenspiel aller drei Säulen der Altersversorgung auch künftig im Alter der
    Petitionsausschuss

    Lebensstandard angemessen abgesichert sein wird. Der Petitionsausschuss verweist auf
    die vorangegangenen Ausführungen, die die Aussagen des Petenten zu einer „allen
    Arbeitgebern aufgezwungenen Betriebsrente“ widerlegen. Insoweit empfiehlt der
    Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
    entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

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