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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den §9 Abs 3 Satz 3 Mitbestimmungsgesetz wie folgt zu ändern: "Ein Beschluß nach Absatz 1 oder 2 kann nur unter Beteiligung von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer und nur mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt werden."
Pamatojums
Das Mitbestimmungsgesetz setzt eine zu hohe Hürde für die Möglichkeit einer Direktwahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer eines Unternehmens, da es für Unternehmen mit in der Regel mehr als 8000 Arbeitnehmern eine (indirekte) Wahl durch Delegierte vorsieht und für eine Änderung des Wahlverfahrens zu einer unmittelbaren Wahl eine Abstimmung vorschreibt, an der mindestestens die Hälfte der wahlberechtigten Arbeitnehmer teilnehmen muss. Dieses Quorum soll von der Hälfte auf ein Viertel reduziert werden, um eine direktere Beteiligung auch der Mitarbeiter in größeren Unternehmen an ihrer Vertretung im Aufsichtsrat zu erreichen. Zum Beispiel ist für Volksentscheide, die in den verschiedenen Bundesländern vorgesehen sind, bei einfachen Gesetzesänderungen nur in einem Bundesland ein Quorum von 50% vorgesehen, zum Teil gibt es hier überhaupt kein Quorum. Es ist nahezu unmöglich, die Hälfte der in einem großen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu einer Abstimmung über die Art der Wahl zu motivieren, so dass in der Praxis in diesen Unternehmen die Abstimmung ein überwältigendes Ergebnis für eine Direktwahl ergibt, aber das Quorum weit verfehlt wird.
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Sākās petīcija:
05.04.2012
Petīcija beidzas:
27.06.2012
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-17-11-8011-035966Betriebliche Mitbestimmung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, § 9 Abs. 3 Satz 3 Mitbestimmungsgesetz wie folgt zu
ändern: "Ein Beschluss nach Absatz 1 oder 2 kann nur unter Beteiligung von
mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer und nur mit der
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden".
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass so eine direktere
Beteiligung der Mitarbeiter an ihrer Vertretung im Aufsichtsrat erreicht würde.
Nach geltendem Recht erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder über... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.