Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Der Petent fordert eine Änderung des § 11 Heizkostenverordnung (HeizkostenV) dahingehend, dass Altersheime und ähnliche Unterbringungen nicht mehr von der Abrechnungspflicht befreit werden.
Αιτιολόγηση
Altersheime, Pflegeheime, Studentenwohnheime, Lehrlingswohnheime und Seniorenresidenzen sollen nicht mehr von der Abrechnungspflicht befreit werden, sofern der Vermietungszeitraum länger als 3 Monate beträgt.In der aktuellen Klimadebatte kommt deutlich zum Ausdruck, dass Energien nach Verbrauch abgerechnet werden sollten, um den Verbraucher zu einem sorgsamen Verbrauch und somit möglichst geringen Verbrauch hinzuführen.Das gleiche sollte nicht nur bei den Heizkosten eingeführt werden, sondern ebenfalls beim Strom-, Warmwasser- und Kaltwasserverbrauch durch zwingenden Einbau von Zählern eingeführt werden.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.03.2020
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.