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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Petent fordert eine Änderung des § 11 Heizkostenverordnung (HeizkostenV) dahingehend, dass Altersheime und ähnliche Unterbringungen nicht mehr von der Abrechnungspflicht befreit werden.
Gerekçe
Altersheime, Pflegeheime, Studentenwohnheime, Lehrlingswohnheime und Seniorenresidenzen sollen nicht mehr von der Abrechnungspflicht befreit werden, sofern der Vermietungszeitraum länger als 3 Monate beträgt.In der aktuellen Klimadebatte kommt deutlich zum Ausdruck, dass Energien nach Verbrauch abgerechnet werden sollten, um den Verbraucher zu einem sorgsamen Verbrauch und somit möglichst geringen Verbrauch hinzuführen.Das gleiche sollte nicht nur bei den Heizkosten eingeführt werden, sondern ebenfalls beim Strom-, Warmwasser- und Kaltwasserverbrauch durch zwingenden Einbau von Zählern eingeführt werden.
Dilekçeye bağlantı
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indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
09.06.2019
Dilekçe biter:
07.08.2019
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
tartışma
Henüz KARŞI argüman yok.