Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Nicht die Strafverfolgungsbehörde muss dem Täter beweisen, dass sein Vermögen aus Straftaten stammt, der Täter muss beweisen, dass sein Vermögen nicht aus Straftaten stammt.
Beispiel: nicht die Strafverfolgung muss dem Zuhälter beweisen, dass das Geld für seinen Ferrari aus Straftaten stammt - der Zuhälter muss beweisen, dass das Geld für den Ferrari nicht aus Straftaten stammt. Ansonsten wird das Vermögen, in diesem Fall der Ferrari, konfisziert.
Begründung
Es ist bekannt, dass man Straftäter in erster Linie durch Vermögensabschöpfung trifft. Freiheitsandrohungen haben keine abschreckende Wirkung mehr. Die Erfüllung meiner Forderung wäre der nächste Schritt, Straftätern ans Kapital zu gehen und ihnen somit die Grundlage für weitere Taten, aber auch die Möglichkeit zum Vermögensaufbau zu entziehen!