Bewertungsgesetz - Regelungen zur Gemeinnützigkeit von Organisationen

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

207 Signaturer

Begjæringen er avsluttet

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Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2019
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Begjæringen er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Die Gemeinnützigkeit wird Organisationen nur dann zugebilligt, wenn sie demokratisch verfasst sind und Mitglieder aufnehmen, wobei die Zugangsvoraussetzungen nicht von einer „Patenschaft“ durch bestehende Mitglieder abhängig gemacht werden darf. Organisationen, die lediglich Fördermitglieder akzeptieren, sind von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen.

Grunnen til

Gemeinnützige Organisation sind ein wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Viele Organisationen sind jedoch dazu übergangen, lediglich stimmrechtslose „Fördermitglieder“ zu akzeptieren, also lediglich als Geldquelle dienende Spender. Damit ist die demokratische Mitwirkung und die inhaltliche Mitbestimmung über die Ausrichtung der Vereine ausgeschlossen. Wer die Mitglieder des Vereins sind wird dabei nicht transparent, ebenso wie die demokratischen Prozesse innerhalb des Vereins sind. Teilweise finden sich die selben Personen in einem Kreis von Vereinen wiederEs handelt sich hierei vielfach um Vereine, die nur noch den Selbstzweck erfüllen als Plattform für die Aktivitäten der Vorstände zu fungieren und ihnen einen Arbeitsplatz zu sichern. Dies ist jedoch nicht die Funktion der Gemeinnützigkeit nach § 52 AO. Deshalb sind solche Vereinigungen von der Gemeinnützigkeit solange auszuschliessen, bis sie eine echte Funktion der gesellschaftlichen Weiterentwicklung erfüllen.

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Informasjon om kampanjer

Petisjon startet: 12.01.2019
Begjæringen avsluttes: 16.04.2019
Region: Deutschland
kategori:

nyheter

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