Terület: Felső-Pfalz
Egészség

Bezirk Oberpfalz Bitte beenden Sie die Diskriminierung gegen meine Tochter Vanessa und mich

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Hauptverwaltung Josef Hartl
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A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

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  1. Indított 2019
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Meine Tochter Vanessa wurde fast zehn Jahre unbeachtet ihres MRT_Befund vom 19.5.2004 stationär in einer Einrichtung für schwer geistig behinderte Menschen mit Verhaltensstörungen versorgt ( 2006 bis 22.12.2015 ) , was zu erheblichen gesundheitlichen Schaden geführt hat der trotz mehrfacher Hinweise auf die erheblichen Bedenken der Versorgung erst unmittelbar danach mit MRT_Befund 29.12.2015 und Augenbefund 21.1.2016 festgestellt werden konnte, nämlich nachdem mit vom AG Straubing Vanessas Betreuung übertragen wurden ist .

Nach Bekanntsein des Schadens habe ich den Bezirk Oberpfalz Sozialverwaltung darüber informiert - nämlich starke Verdickung der Schädelkalotte bis hin zum fast völligen Fehlen des äußeren Liqourraum bei bekannten anlagebedingten erweiterten Hirnventrikeln im Hinterhirn / Hydrozephalus , sowie Verlust Vanessas rechten Augenlicht durch bereits weit fortgeschrittenen grauen Star am rechten Auge .

Jeder kann verstehen , dass für derartige Befunde spezielle Abklärung erforderlich ist und das sich nach derartigen Erlebnissen niemand wünscht, ohne die erforderliche Abklärung erneut in stationäre Versorgung zu gelangen .

ABER genau das ist am 28.3.2017 passiert, nachdem die Betreuungsbehörde Stadt Regensburg nach Abgabe des Verfahrens beim AG Regensburg erwirkt hatte, dass meine Betreuertätigkeit überprüft wird und Vanessa zwangsweise einer Begutachtung VORGEFÜHRT wird, weil sich unsere Nachbarn bereits mehrfach über Lärmbelästigung durch Vanessa beschwert hatte . Dabei wurde Vanessas MRT_Befund vom 29.12.2015 und Augenbefund vom 21.1.2016 weggelassen , wodurch die Sache so dargestellt wurde, als sei der Schaden unter meiner Betreuung zu Hause entstanden . Dies geschah obwohl Vanessa gerade erst in meiner Begleitung nachweislich unversehrt von stationären Untersuchungen aus der Charite Berlin entlassen wurden ist, wobei am 3.3.2017 Liqour von Vanessa entnommen wurden ist und die Liqourergebnisse abzuwarten waren , zumal auch bei Augenarzt und Radiologie in der Charite Berlin Einigkeit bestand das entsprechend der medizinischen Leitlinie die Abklärung der kompressiv - ischämich - entzündlichen Genese des Gehirn erforderlich ist und nochmal ausdrücklich erbeten und begründet wurde, da derartige Befunde äußerst selten sind und ohne die erforderliche Abklärung weder Beurteilung noch Hilfe möglich ist .

Die Tatsache das sich nach dem 28.3.2017 plötzlich herausstellte, dass Vanessas Liqour in der Charite Berlin auf dem Weg in Labor verloren gegangen sei , sich seitdem niemand mehr darum gekümmert hat und stattdessen Vanessa am 13.9.2017 erneut in stationäre Versorgung in ein Heim für schwer geistig behinderte Menschen mit Verhaltensstörungen gebracht wurde, nachdem am 6.4.2017 ein fremder Betreuer für Vanessa bestellt wurde, ist äußerst diskriminierend gegenüber Vanessa und mir . Zudem ist der Verdacht von Korruption begründet .

Unter Inkaufnahme der Gefahr weiterer Verdickung Vanessas Schädelkalotte, sowie immer wiederkehrenden schweren Atemproblemen , Kopfschmerzen , Hormonprobleme einschließlich Prolaktinüberschuss und massiven Gewebezunahme an Bauch und Oberschenkeln, wie bereits aus dem Zeitraum 2006 bis 22.12.2015 bekannt, werden nunmehr bereits seit der Fremdbetreuung 6.4.2017 die gleichen medizinisch_therapeutischen Maßnahme angewandt wie 2006 bis 22.12.2015 einschließlich Beurteilung und Versorgung von Atemproblemen und Hormproblemen durch Allgemeinarzt in einen Heim für schwer geistig behinderte Menschen mit Verhaltensstörung das sich mehr als 100 km entfernt von mir befindet , was bei derartigen MRT_Befunden nicht zu vertreten ist und insbesondere vor Kostenübernahme einer Versorgung zu beachten und zu prüfen ist .

Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass vor Kostenübernahme einer stationären Versorgung gemäß §13 SGB XII zunächst die Zumutbarkeit zu prüfen ist wobei die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände angemessen zu berücksichtigen sind . Das ist im vorliegenden Fall seit 13.9.2017 nicht geschehen , was bereits bei Beachtung der Erfahrungen Vanessas stationärer Versorgung im Zeitraum 2006 bis 22.12.2015 zutiefst diskriminierend gegenüber Vanessa und mir ist .

Indoklás:

Weil es sich bei Menschen mit Behinderung um die schwächsten der Gesellschaft handelt, die sich am geringsten wehren können und weil gerade bei der Kostenübernahme der Versorgung Schaden verhindert werden muss .

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    2020. 07. 27. -on,-en,-ön,-án,-én

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