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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das private Bierbrauen zukünftig pauschal und/oder quartalsweise besteuert wird, statt einzeln pro Brautag nach Stärke des Sudes.
Perustelut
Nach geltendem Recht ist jeder Privatbrauer verpflichtet, nach jedem Brauvorgang selbst den Stammwürzegehalt zu ermitteln, danach die anfallenden Steuern selbst zu errechnen und das Formular 2075 beim Hauptzollamt einzureichen. Danach hat der Brauer den fälligen Steuerbetrag unverzüglich zu überweisen. Ein Zollbeamter prüft nun das Formular und kontrolliert den Zahlungseingang. Für einen Brautag mit 20l Bierwürze mittlerem Stammwürzegehaltes fallen Steuern in Höhe von etwa 1,20 € an. Dieser Vorgang wiederholt sich pro Brautag, da eine Sammelmeldung und -überweisung nicht zulässig ist. Da der bürokratische Aufwand hier in keinem Verhältnis zum Steuerertrag steht, wäre eine Pauschalsteuer von 6,-€ pro Hektoliter bis zu einer Grenze von 10hl formal einfacher. Der Heimbrauer würde weiterhin sein Braubuch führen, jeden Sud dokumentieren und quartalsweise die fällge Steuer über das Formular 2075 entrichten.
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Vetoomus alkoi:
09.07.2018
Vetoomus päättyy:
28.08.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 17.5.2019Petitionsausschuss
Pet 2-19-08-6132-008924
12247 Berlin
Biersteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass das private Bierbrauen zukünftig anstelle der
Besteuerung pro Brautag und nach Stärke des Sudes pauschal und/oder quartalsweise
besteuert wird.
Zur Begründung wird ausgeführt, nach geltendem Recht sei jeder Privatbrauer
verpflichtet, nach jedem Brauvorgang selbst den Stammwürzegehalt zu ermitteln, danach
die anfallenden Steuern selbst zu errechnen und das Formular 2075 beim Hauptzollamt
einzureichen. Dann habe der Brauer den fälligen Steuerbetrag unverzüglich... enemmän
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