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Biersteuer - Bundeseinheitliche Rechtsanwendung bei der Steuerfreistellung

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Deutschen Bundestag
242 podpornik 242 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

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Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2012
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…in Sachen §41 der Biersteuerverordnung - Steuerfreiheit für in Haushalten zum Eigenbedarf hergestelltes Bier ohne gewerblichen/kommerziellen Hintergrund - in Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften des Biersteuergesetzes eine bundeseinheitliche Regelung mit Bindungswirkung für sämtliche Finanzbehörden - vorrangig die für Verbrauchssteueraufsicht zuständigen Hauptzollämter - herbeizuführen.

razlog

Gesetz und Richtlinien sind insoweit unvollständig. Gemäß oben angeführter Verwaltungsnorm §41 BierStV ist es Hobbybrauern gestattet, eine Biermenge von bis zu 200 Litern steuerfrei zum eigenen Bedarf im eigenen Haushalt herzustellen. Es herrscht Rechtsunklarheit, ob bei mehreren Hausbrauern in einem Haushalt die Freimenge von 200 Litern auf den Haushalt zu beziehen ist oder auf die Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen. Ferner geht weder aus Gesetz noch aus Verwaltungsrichtlinie hervor, ob es sich bei der angegebenen Freimenge eben um eine solche oder um eine Freigrenze handelt. Ebenso ist es nicht nachvollziehbar, weswegen für überaus geringe Steuerbeträge unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand zu betreiben ist. Eine nennenswerte Schädigung für den Fiskus ist bei höherer steuerlicher Freistellung von selbstgebrauten Biermengen (analog dem privaten Weinbau bzw. Rauchtabakerzeugung) nicht zu erwarten.Von mehreren Hauptzollämtern aus unterschiedlichen Bundesländern liegen zum Teil absolut widersprüchliche AUssagen bezüglich der Rechtsanwendung vor.Zur Vermeidung von Steuerstraftaten aus Unwissenheit wird der Deutsche Bundestag hiermit angerufen, dem Rechtshilfebegehren abzuhelfen.Es bedanken sich für die Aufmerksamkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages die mehr als 10.000 registrierten Benutzer von öffentlichen Foren des Hobbys "Bierbrauen"

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novice

  • Pet 2-17-08-6132-042116Biersteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, hinsichtlich der Steuerfreiheit für in Haushalten zum
    Eigenbedarf hergestelltes Bier (§ 41 Biersteuerverordnung) eine bundeseinheitliche
    Regelung mit Bindungswirkung für sämtliche Finanzbehörden herbeizuführen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, das Biersteuergesetz (BierStG) sowie die mit
    diesem in Zusammenhang stehenden Vorschriften seien insoweit unvollständig.
    Gemäß § 41 Biersteuerverordnung (BierStV) sei es Hobbybrauern gestattet, eine
    Biermenge von bis zu 200 Litern steuerfrei zum eigenen Bedarf... naprej

razprava

Zaenkrat še ni nobenega PRO argumenta.

Ni še argumenta CONS.

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