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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Bundestag
Die Zahlungspflicht des Staates geht auf die Enteignung der Kirchen im Jahr 1803 zurück. Die geistlichen Fürsten mussten im Zusammenhang mit der beginnenden Säkularisierung ihre Besitztümer an die weltlichen Fürsten abgegeben. Im Gegenzug verpflichtete sich der Staat zur Zahlung eines Ersatzes. Mit anderen Worten: Die Bezahlung der Bischöfe aus der Staatskasse dient als Entschädigung für die damalige Enteignung. Heutzutage beruht die Leistungspflicht auf einer Vielzahl von Verträgen zwischen den Bundesländern und der Kirche. Zudem ist sie vom Grundgesetz gedeckt.
Wie könnte der Staat seiner Zahlungspflicht entgehen?
Um der Zahlungspflicht zu entgehen, sieht das Grundgesetz nur eine Möglichkeit: Die Bundesländer müssten eine „Ablöse“ zahlen (Art. 138 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Art. 140 Grundgesetz). Da die Höhe einer solchen Einmalleistung aber in die Milliarden gehen würde, haben die Bundesländer bisher davon Abstand genommen, sich aus der Zahlungspflicht herauszukaufen.
Begründung
Während die evangelische Kirche im Jahr 2017 Einnahmen in Höhe von etwa 5,67 Milliarden Euro aus der Kirchensteuer erzielte, übertraf die katholische Kirche dies noch mit einem Betrag von 6,43 Milliarden Euro. Trotz dieser immensen Summe werden die Bischöfe von den Bundesländern bezahlt. Sie geben dafür jährlich nach Schätzungen der Zeit etwa 485 Millionen Euro aus. Viele Deutsche stellen sich angesichts der knappen Kassen der öffentlichen Haushalte daher die Frage, warum werden Bischöfe vom Staat bezahlt und nicht aus der Kirchensteuer?
Warum müssen Menschen anderer Religionen oder ohne Religion katholische und evangelische Kirchensteuern zahlen? Der Grund bleibt verborgen.
Quelle:: https://www.refrago.de/Warum_werden_Bischoefe_vom_Staat_bezahlt_und_nicht_aus_der_Kirchensteuer.frage167.html
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
12.02.2021
Sammlung endet:
11.02.2022
Region:
Deutschland
Kategorie: