Περιοχή: Γερμανία
Μετανάστευση

Bleiberecht für Geflüchtete mit einem festen Arbeits- oder Ausbildungsplatz

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Innenminister von Baden-Württemberg Thomas Strobl, Petitionsausschuss Deutscher Bundestag
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Unterstützen Sie unsere Unternehmer-Initiative: Wir fordern ein Bleiberecht und eine Rechtssicherheit für Geflüchtete mit einem festen Arbeits- oder Ausbildungsplatz.

Wir sehen den Zugang zum Arbeitsmarkt als einen wichtigen Baustein für eine gelingende Integration an. Wir, das sind 80 Unternehmer und Handwerker und 3 Verbände aus Baden-Württemberg mit einem Jahresumsatz von 44.490.084.551 Euro mit insgesamt 545.329 Mitarbeitern – davon 2.001 Geflüchtete in fester Anstellung oder Ausbildung.

Aus unserer Sicht ist dies auch ein wichtiger Beitrag, dem Anstieg von Kriminalität, einer sozialen Spaltung und Ausländerfeindlichkeit innerhalb Deutschlands entgegenzuwirken.

Wir engagieren uns gerne, auch wenn die Anstellung Geflüchteter einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringt, mit Kosten verbunden ist und uns und unsere Mitarbeitenden immer wieder vor neue Herausforderungen stellt.Gleichzeitig sind die Geflüchteten für uns Unternehmer aber eine Chance, dem akuten Mangel an Auszubildenden und Arbeitskräften zu begegnen.

Gerade im gewerblichen Bereich, sei es in der Produktion, in der Logistik, im Handwerk oder in der Gastronomie, nimmt die angespannte Lage am Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg ein bedrohliches Ausmaß an. Hier schaffen die eingestellten Geflüchteten einen wichtigen Beitrag für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs und weiteres Wachstum. Sie stellen genau diese anzulernenden, angelernten oder auszubildenden Arbeitskräfte dar, die wir benötigen.

Αιτιολόγηση

Um die geforderte Integrationsarbeit zu leisten und Verlässlichkeit im Kampf gegen den Arbeitskräftemangel zu besitzen, benötigen wir Unternehmen Bleiberecht und Rechtssicherheit für Geflüchtete mit einem festen Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Der Verlust der bereits integrierten und fest angestellten Geflüchteten als Arbeitskräfte ist für uns ein immenser wirtschaftlicher Schaden.

Ihre Arbeitskraft ist nur mit sehr hohem personellen und finanziellen Aufwand oder teilweise gar nicht zu ersetzen. In vielen Fällen werden wir weniger produzieren, Aufträge nicht bedienen können sowie Umsatz, Reputation und Kunden verlieren.

Als Arbeitgeber sind wir bereit, Verantwortung für die Integration unserer Mitarbeitenden zu übernehmen. Ein Großteil der Geflüchteten, die in unseren Unternehmen beschäftigt sind, hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Neben der finanziellen Unabhängigkeit trägt ein fester Arbeitsplatz wesentlich zur Eingliederung in die Gesellschaft bei. Diese läuft auch in unseren Unternehmen nicht problemlos ab.

Wir bemühen uns aktiv und mit Erfolg, eine entsprechende Willkommenskultur zu schaffen, um Geflüchtete in die Unternehmen zu integrieren und Vorurteile und Ängste im Unternehmen und damit auch in der Gesellschaft abzubauen. Die geflüchteten Mitarbeiter unterstützen wir durch Deutschkurse, die durch staatliche Stellen oftmals nicht ermöglicht wurden, sowie bei Behördengängen und der Wohnungssuche.

Wir erwarten von der Politik, dass sie die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Integration schafft. Deshalb fordern wir folgendes:

  • Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung, die zur Wertschöpfung des Landes beitragen, eine Bleibeperspektive zu ermöglichen.

  • Die Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung an die Realität anzupassen. Die Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist Voraussetzung dafür, dass Geflüchtete die Arbeitserlaubnis behalten können. Derzeit entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe meist sehr restriktiv, da einzig bei der Vorlage des Passes die Mitwirkungspflicht anerkannt wird. In der Vielzahl der Herkunftsländer können die Dokumente jedoch nur im Heimatland persönlich beantragt werden. Es ist unsere Erwartung, die Verwaltungsvorschrift dahingehend zu ändern, dass beispielsweise das schriftliche Dokumentieren der Bemühungen um Identitätsklärung oder eine Bestätigung der Staatszugehörigkeit durch das zuständige Generalkonsulat oder die Botschaft in Deutschland anerkannt werden.

  • Die Entscheidung über die Erteilung einer Ausbildungsduldung basierend auf praktikablen, transparenten und für die Geflüchteten und Arbeitgeber nachvollziehbaren Kriterien zu treffen.

Sinnvoll ist aus unserer Sicht, dass die Ausbildungsduldung ab Abschluss des Ausbildungsvertrags gilt und eine Ermessensduldung für ausbildungsvorbereitende Maßnahmen wie die Einstiegsqualifikation erteilt wird. Wir verurteilen es, dass Auszubildende auf Anweisung der Behörden von der Polizei in der Berufsschule oder beim Arbeitgeber abgeholt werden und in Abschiebehaft genommen werden.

Wir erwarten zudem, dass sich Herr Innenminister Strobl im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz für gesetzliche Änderungen für ein Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung einsetzt.

Konkret sehen wir das für folgende Punkte:

  • Ein Einwanderungsgesetz, das neben der Fachkräftemigration die Migration von Arbeitskräften im gewerblichen Bereich berücksichtigt und ermöglicht.

  • Bis zur Einführung eines Einwanderungsgesetzes: Einen eigenen stichtagsbezogenen Duldungstatbestand** für Geflüchtete, die sich bereits jetzt in Deutschland befinden und einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben.

  • Die Herabsetzung des Kriteriums des Voraufenthalts für ein Aufenthaltsrecht von derzeit acht Jahren auf zwei Jahre, wenn ausreichende Sprachkenntnisse und eine Festanstellung vorliegen.

  • Ausweitung der Ausbildungsduldung auf einjährige (Helfer-)Ausbildungen.

Wir unterzeichnenden Unternehmen und Verbände sehen ein Bleiberecht für festangestellte, integrierte Geflüchtete als Win-Win-Situation für die Geflüchteten selbst, für die baden-württembergische Wirtschaft und für die Gesellschaft. Wir fordern die Politik auf, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass dieser Mehrwert für alle Seiten genutzt werden kann!

Positioionspapier der unterzeichnenden Unternehmen: https://www.vaude.com/media/pdf/eb/22/4d/2018_04_19_Unternehmer-Initiative_Gefluechtete-in-Ausbildung-und-Arbeit_Positionspapier5aebfe4963538.pdf

Pressemitteilung VAUDE: https://www.vaude.com/de-DE/Unternehmen/Presse/Pressemitteilungen/VAUDE-setzt-sich-bei-Innenminister-Strobl-fuer-gefluechtete-Mitarbeiter-ein

Wir arbeiten unsere Forderungen und unser Angebot an die Politik derzeit weiter aus. Darüber werden wir hier berichten.

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In den Produktionsstätten Baden-Württembergs ist es mittlerweile eine gute und funktionierende Tradition, die Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Integration zugewanderter Arbeitnehmer zu erweitern. Beschäftigungs- und ausbildungswillige Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen dafür aber Rechtssicherheit und eine Zukunftsperspektive. Außerdem: Wer arbeitet, erfährt sich als leistungsfähig und finanziell unabhängig. Viele der Gründe, in die Kriminalität zu geraten fallen damit weg.

Asyl ist und bleibt temporär. Gern können die Menschen ihre Ausbildung beenden. Sobald kein Asylgrund mehr besteht, muss der Rückweg in die Heimat angetreten werden. Immerhin kehren sie als wertvolle Arbeitskraft in ihre Heimat zurück, in der sie sich eine eigene Existenz aufbauen können, sonst kommen die Länder nie voran, wenn wir ihnen auch noch die Arbeitskräfte absaugen. Wir sollten aufhören dieses Thema nur rein emotional zu bewerten und nicht vergessen: Selbst bei Rückkehr sind diese Menschen nicht aus der Welt, sondern in ihrer trauten Heimat.

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