Sociale zaken

#BrandenburgsagtDANKE - Notfall-Kita beitragsfrei!

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Landtag Brandenburg
315 Ondersteunend 289 in Brandenburg

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

315 Ondersteunend 289 in Brandenburg

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2020
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Wir fordern, dass der Kita-Besuch in der Notfallbetreuung beitragsfrei wird. Damit sagen wir Danke für den Einsatz der Verkäuferinnen und Verkäufer, der Pflegerinnen und Pfleger, der Krankenschwestern und Arzthelferinnen, der Mediziner, Polizisten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheits- und Ordnungsämtern und all die anderen Helfer, die in der #Corona-Krise für uns alle den Laden am Laufen halten. Beifall und Standingovations sind wichtig, der Verzicht auf Kitagebürhen wie bei allen anderen Eltern ist zusätzliche Anerkennung.

Reden

Seit dem 18. März 2020 sind im gesamten Land Brandenburg Krippen, Kindertagesstätten und Horte geschlossen. Viele Kommunen und Träger haben inzwischen reagiert und die Zahlungspflicht für Kita- oder Hortgebühren ausgesetzt bzw. auf Mitte Mai 2020 verschoben. Da wegen der Schließung Kinder nicht mehr betreut werden können, hat das Land Brandenburg am 25. März 2020 entschieden, den öffentlichen und privaten Trägern der Kindertagesstätten und Tagespflegestellen für jeden Platz eine Pauschale zu erstatten.

Damit fördert das Land Brandenburg die Beitragsfreiheit ab dem 1. April 2020 für Eltern, die nicht die Notfallbetreuung in Krippe, Kita und Hort in Anspruch nehmen.

Die Beitragsfreiheit gilt nicht für Kinder im Alter bis 12 Jahre in der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen an, soweit Alleinerziehende oder beide Elternteile folgenden Berufsgruppen angehören:

  • im Gesundheitsbereich, im gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfe, in Internaten gem. § 45 SGB Vlll, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung
  • Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht polizeiliche Gefahrenabwehr
  • Rechtspflege, Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
  • Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung)
  • Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft
  • in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.

Wenn den Notfallhelfern tatsächlich Anerkennung und Dank zuteil werden soll, sind Beifall, Danksagungen und Standingovations wichtig. Eine finanzielle Entlastung für die Dauer der #Corona-Krise wäre ein zusätzliches Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für ihren Einsatz.

Bei einem Rettungsschirm von 1.000.000.000 EURO für Brandenburg sollten die notwendigen Mittel von gut 1,4 Mio EURO im Monat leitbar sein, ohne die Förderung des Gesundheitswesen, die Existenzsicherung von Selbstständigen, Freiberuflern oder Kleinunternehmern und anderes zu gefährden.

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