Regiune: Germania
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Drepturi civile

Briefbeförderung der Post verstößt gegen § 2 PUDLV - Bundesnetzagentur muss für Einhaltung sorgen

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Bundesnetzagentur & Petitionsausschuss des Bundestages
23 23 in Germania

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  1. A început 2017
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

Die Briefbeförderung der Deutschen Post AG verstößt gegen § 2 PUDLV.

  1. Entgegen ihrer Verpflichtung wird nicht an allen Werktagen die Post ausgetragen

  2. Die Auslieferungsfristen gemäß Nr. 2 des § 2 PUDLV werden regelmäßig nicht eingehalten.

Die Bundesnetzagentur als deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums muss iher Aufgabe nachkommen und dafür sorgen, dass die Deutsch Post AG ihren Dienst insgesamt ausreichend und angemessen erbrringt und die regelmäßigen Verstöße wie z.B. in Berlin gegen § 2 des PUDLV ein Ende haben.

motive

Eine zuverlässige Briefbeförderung der Deutschen Post AG ist ein Fundament eines funktionierenden Rechtsstaates, auf das jeder Bürger vertrauen möchte. Das Bundeswirtschaftsministerium muss über die Bundesbehörde, der Bundesnetzagentur, dafür Sorge tragen, dass die ständigen Missstände in der Postbeförderung (regelmäßig keine Beförderung an allen Werktagen, falsche Briefe im Postkasten, nicht angekommene Post) ein Ende haben.

Es sind zunehmend Medienberichte über Missstände in der Postzustellung der DP AG zu lesen. Von der Politik ist nicht zu vernehmen, dass sie das als Problem erkennt und handeln will.

Auch das trägt zur Politik- und Staatsverdrossenheit bei, wenn der Staat seine Kontrollpflichten nicht erfüllt und den Bürger mit den daraus entstandenen Problemen alleine lässt.

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