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A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Entscheidungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte und deren angegliederten Insitiutionen und Firmen in der Frage von Verhältnismäßigkeiten zu überprüfen. Dies gilt ins besondere für die Erhöhung der Pauschalen für Speichermedien nach Vergütung gemäß §§ 54, 54a UrhG für die Zeit ab dem 01.07.2012 laut Bundesanzeiger vom 16. Mai 2012.
Razões
Die Erhöhung der Abgabepauschale von 0,10 € auf 0,91 € bis 1,95 € stellt eine unbillige Härte dar, welche in einer unverhältnismäßigen Aufwendung einzelner Produkte resultiert. Eine ganze Produktpalette wird durch diese Entscheidung in einem Maße verteuert, dass die Hersteller bzw. Händler, dies nicht abfangen können. Im weitesten Sinne handelt es sich dadurch um einen wettbewerbsverzerrenden Eingriff in die Preisgestaltung eines ganzen Marktsigmentes. Vorallem da die Pauschale z.T. teurer als das eigentliche Produkt sind. Desweiteres werden die durch die Erhöhung erzielten Einnahmen der GEMA nicht direkt in eine Erhöhung der Ausschüttung umgewandelt und entsprechen so auch nicht, den der Verteuerung zur Grunde liegenden Begründung. In Frage gestellt wird dabei nicht die Sinnhaftigkeit einer Abgabe sondern viel mehr die drastische Erhöhung und die daraus resultierende Erhöhung der Endprodukte.
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Petição iniciada:
05/06/2012
Petição termina:
17/07/2012
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 4-17-07-44-036200Urheberrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Entscheidungen der Gesellschaft für musikalische
Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte und deren angegliederten
Institutionen und Firmen auf deren Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Dies gilt
insbesondere für die Erhöhung der Pauschalen für Speichermedien nach Vergütung
gemäß §§ 54, 54a Urheberrechtsgesetz.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die Erhöhung der
Abgabe für Speichermedien eine unbillige Härte darstelle. Eine ganze Produktpalette
werde... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.