Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesagentur für Arbeit anzuweisen, die Jobcenter-Telefonlisten ihren Kunden öffentlich zugänglich zu machen.
Begründung
Offensichtlich ist eine Vielzahl von Jobcentern in Deutschland nicht bereit, seinen Kunden die gesetzlich geregelte Möglichkeit einzuräumen, im Fall einer Existenzbedrohung den Arbeitsvermittler und Fallmanager telefonisch zu erreichen. Stattdessen müssen die Kunden den Weg über die sogenannten Service-Center der Jobcenter nehmen, wodurch lange Wartezeiten entstehen, bevor die betroffenen Jobcenter endlich reagieren. Zumeist ist dann das Kind bereits in den Brunnen gefallen und eine einvernehmliche Lösung des Problems nicht mehr möglich, da dann bereits das Richterrecht im Sozialgerichtsprozess entscheiden muss.Behördlicherseits herrscht wenig Verständnis dafür, dass die fast sieben Millionen Hartz IV-Beziehenden eine Behörde unmittelbar erreichen müssen. Der „Kunde“ wird vielmehr als zu steuerndes Objekt und als potentielle Bedrohung betrachtet. Dabei ist die sofortige Erreichbarkeit für die Existenzsicherungsbehörde unabdingbar: Wenn mal wieder kein Geld zum Monatsbeginn auf dem Konto ist, wenn es um die Bewilligung einer Wohnung geht und der Vermieter bis zum Abend eine Entscheidung einfordert, wenn ein Darlehen aufgrund eines unabweisbaren Bedarfes besteht usw.Ich fordere hiermit die tägliche personelle Erreichbarkeit der Jobcenter-Mitarbeiter, insbesondere der Leistungsabteilungen. Dazu müssen aus Gründen der Tranzparenz die Jobcenter-Telefonlisten auf den Web-Seiten der Jobcenter jedermann zugänglich gemacht werden. Durch die Abschaffung der Service-Center werden zudem viele Mitarbeiter freigesetzt, die dann in den Jobcentern vor Ort den Mitarbeitermangel reduzieren können.
Bundesagentur für Arbeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales – zu überweisen, soweit es um die Verbesserung der Erreichbarkeit der
Jobcenter geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Bundesagentur für Arbeit anzuweisen, die
Jobcenter-Telefonlisten ihren Kunden öffentlich zugänglich zu machen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass eine sofortige
Erreichbarkeit der Jobcenter unabdingbar sei. Die Kunden müssten den Weg über
die Service-Center der Jobcenter nehmen, wodurch lange Wartezeiten entstehen
würden, bevor die Jobcenter reagierten. Zu diesem Zeitpunkt sei dann oftmals eine
Lösung der Probleme nicht mehr möglich.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 289 Mitzeichnern unterstützt.
Außerdem gingen 163 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die Trägerversammlung kann nach § 44c Abs. 2 Nr. 2 Zweites Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) den Verwaltungsablauf und die Organisation der
gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) eigenverantwortlich ausgestalten. Dazu gehört
auch die Entscheidung über die Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit der
gemeinsamen Einrichtung. Im Rahmen dieser Entscheidungsautonomie haben sich
einige Jobcenter zur Nutzung eines Servicecenters entschieden. Diese ist
rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden.
Die Entscheidung, ob ein Jobcenter seine Telefonlisten öffentlich zugänglich macht,
obliegt gemäß § 44c Abs. 2 Nr. 2 SGB II ebenfalls seiner Entscheidungsautonomie.
Eine generelle gesetzlich vorgegebene Verpflichtung zu einer Veröffentlichung
besteht nicht.
Soweit ein Antrag auf Zugänglichmachung nach dem Informationsfreiheitsgesetz
gestellt wird, ist über diesen im Einzelfall zu entscheiden.
Im Übrigen weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin: Nach Auskunft der
Bundesregierung ist organisatorisch sichergestellt, dass bei unmittelbarem
Beratungsbedarf ein Rückruf der zuständigen Fachkraft innerhalb von 48 Stunden
zugesagt wird. Die Fachkräfte im „Kerngeschäft" der Agenturen für Arbeit - das ist die
Integration in Arbeit und die Gewährung von Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld) -
waren bis zur Umsetzung der Reform der Bundesagentur für Arbeit mit
Standardaufgaben und häufigen Störungen belastet, die in vielen Fällen ein
wirksames Arbeiten erschwerten. Mit der Einführung von Kundenzentren in den
Agenturen für Arbeit ab dem Jahr 2004 wurde eine Steigerung der produktiven Zeit
dieser Beschäftigten erreicht.
Mit dem neuen Geschäftssystem wurde beabsichtigt, die Fachkräfte in der
Arbeitsvermittlung und Leistungsbearbeitung durch vorgelagerte
Organisationseinheiten zu entlasten. Sie werden so in die Lage versetzt, ihre
Kernaufgaben qualitativ besser und damit wirksamer für die Kunden zu erfüllen. In
der Folge wird die Bearbeitung für die gesamte Gemeinschaft der Versicherten
wirtschaftlicher und sparsamer. Für den persönlichen Kontakt mit Kunden in
einfachen Angelegenheiten (z. B. Adressenänderung, Mitteilung der
Arbeitsaufnahme) wurden jeweils ein Empfang und Eingangszone eingerichtet.
Telefonische Kundenanfragen werden von Service Centern bearbeitet. Dort sind
ausschließlich Mitarbeiter beschäftigt, die eine Ausbildung in den Arbeitsagenturen
durchlaufen und oftmals dort auch langjährig gearbeitet hatten.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage zwar grundsätzlich für sachgerecht,
doch hält er die Petition für geeignet, um auf die bestehende Problematik
hinzuweisen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss daher, die
Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – zu
überweisen, soweit es um die Verbesserung der Erreichbarkeit der Jobcenter geht,
und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.Begründung (pdf)