Région: Allemagne
 

Bundespräsident - Abschaffung des Amtes des Bundespräsidenten

Pétitionnaire non public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag

909 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

909 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge im Rahmen einer Änderung des Grundgesetzes beschließen, das Amt des Bundespräsidenten abzuschaffen

Raison

Der Öffentliche Dienst ist in den letzten Jahrzehnten erheblich veschlankt worden, die Bundeswehr wird erneut umstrukturiert und verkleinert, viele Sozialleistungen und Steuervergünstigungen wurden zurückgefahren und die Kommunen sind massiven Finanzierungsnöten ausgesetzt. Trotzdem werden weiterhin neue Schulden aufgenommen, so dass im Haushalt die Zinszahlungen den zweitgrößten Posten stellen. Uns Bürgern, von denen die meisten seit langem faktisch einen stetigen Reallohnverzicht erleben, wird seit Jahren durch die politische Führung erklärt, dass wir über unsere Verhältnisse gelebt haben und den Gürtel enger schnallen müssen. Seit kurzem wissen wir auch, dass unsere Demokratie marktkonformer ausgestaltet werden muss. Angesichts dieser Prämissen ist das Amt des Bundespräsidenten ersatzlos zu streichen. Betriebswirtschaftlich unter Kosten-Nutzen-Aspekten betrachtet rechnet sich dieses Amt nicht. Der Bundespräsident, der vor allem repräsentative Aufgaben zu erfüllen hat, gestaltet weder die Politik noch ist er essenziell für unsere auswärtigen Beziehungen. Da Deutschland keine konstitutionelle Monarchie ist und auch keine entsprechende Tradition hat, wäre ein Abschaffen diesen Amtes kein Bruch mit unserer Geschichte sondern befreite Haushaltsmittel für wichtigere Aufgaben. Außerdem gewänne dadurch unsere politische Führung an Glaubhaftigkeit, da sie somit verdeutlicht, dass sie nicht nur von uns Bürgern Verzicht verlangt sondern auch bereit ist ihren eigenen Apparat zu verschlanken.

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détails de la pétition

Pétition lancée: 05/01/2012
Fin de la collecte: 21/02/2012
Région: Allemagne
Catégorie:  

Actualités

  • Pet 1-17-06-1100-032959Bundespräsident
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird im Rahmen einer Änderung des Grundgesetzes begehrt, das
    Amt des Bundespräsidenten abzuschaffen.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 909 Mitzeichnungen und
    206 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass
    nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, das Amt des
    Bundespräsidenten müsse aus betriebswirtschaftlichen Gründen unter Kosten-
    Nutzen-Aspekten abgeschafft werden. Ohnehin habe der Bundespräsident kaum
    Entscheidungsbefugnisse, gestalte die Politik weder mit noch sei er essentiell für die
    auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Amt, das vor
    allem repräsentativen Zwecken diene, koste den Steuerzahler Millionen. Im Hinblick
    auf die Finanzkrise, den stetigen Reallohnverzicht der arbeitenden Bevölkerung, die
    Verschlankung des öffentlichen Dienstes und die Euro-Krise müsse das Amt des
    Bundespräsidenten ersatzlos abgeschafft werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat u.a. auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
    ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen

    Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
    Aspekte wie folgt zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss merkt zunächst grundsätzlich an, dass er weder die Aufgabe
    noch Anlass hat, die Amtsführung des amtierenden Bundespräsidenten oder seiner
    Vorgänger zu bewerten und daraus verfassungspolitische Schlüsse für die
    Legitimation des Amtes zu ziehen.
    Ferner weist der Ausschuss darauf hin, dass nach dem Grundgesetz die Aufgaben,
    die mit dem Amt des Bundespräsidenten verbunden sind, bewusst nicht einer der
    drei klassischen Staatsgewalten zugeordnet worden sind. Der Bundespräsident soll
    keine politische Machtstellung einnehmen. Ihm kommt vielmehr aufgrund seiner
    Stellungals Staatsoberhaupt und seiner Aufgaben - vor allem die Repräsentation des
    Staates, die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, die Vertretung der
    Bundesrepublik Deutschland auf völkerrechtlicher Ebene gegenüber anderen
    Staaten und das Begnadigungsrecht nach Artikel 60 Abs. 2 GG - eine für das
    Staatswesen im Inneren integrative Funktion zu. Der Bundespräsident ist als
    Staatsoberhaupt parteipolitisch neutral und wahrt eine gewisse Distanz zum
    politischen Alltagsgeschehen. Diese Position ermöglicht es dem Bundespräsidenten,
    das gesamte Volk zu erreichen, Stimmungen innerhalb der Gesellschaft
    aufzunehmen und an die Politik heranzutragen, aber auch an die Bürger zu
    appellieren, ihre Verantwortung in der demokratischen Gesellschaft wahrzunehmen.
    Er kann so die Herstellung eines Grundkonsenses erreichen, durch den die
    Bewältigung aktueller gesellschaftspolitischer Herausforderungen ermöglicht wird.
    Angesichts dieser besonderen Aufgaben ist eine Bewertung der Funktion des
    Staatsoberhauptes aus betriebswirtschaftlicher Sicht nach Auffassung des
    Petitionsausschusses nicht angezeigt.Die Entscheidung des Verfassungsgebers, die
    oben dargestellten Aufgaben in der Funktion eines Staatsoberhauptes zu vereinen,
    hat sich seit Bestehen des Grundgesetzes bewährt. Der gänzliche Verzicht auf ein
    Staatsoberhaupt würde eine beachtliche Zäsur im System der Verfassungsorgane
    markieren, deren Akzeptanz in Politik und Gesellschaft skeptisch zu beurteilen sein
    dürfte.
    Jede Änderung der Vorschriften über das Amt des Bundespräsidenten würde zu
    einer Debatte über seine Stellung im Gefüge der Verfassungsorgane untereinander
    führen. Der Verfassungsgeber hat das Amt des Bundespräsidenten aufgrund der
    Erfahrungen aus der Zeit der Weimarer Republik bewusst nicht mit politischen

    Gestaltungsmöglichkeiten ausgestattet, die denjenigen des Deutschen Bundestages
    und der Bundesregierung vergleichbar sind.
    Zur Umsetzung des Vorschlags der Petition wären zudem Änderungen im
    5. Abschnitt des Grundgesetzes erforderlich. Sie bedürften nach Artikel 79
    Abs. 2 GG der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen
    Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates, also einer breiten
    politischen Übereinstimmung auf Bundes- und Länderebene. Eine Mehrheit für ein
    derartiges Vorhaben vermag der Ausschuss indes nicht zu erkennen.
    Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss keinen Anlass, das mit der
    Petition verfolgte Anliegen zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung (PDF)

Kostet nur unnötiges Geld und das auch noch nach der Amtszeit

Die Aufgaben des Bundespräsidenten können weitgehend von anderen Personen/Institutionen übernommen werden bzw werden es bereits schon. Beispiel: Der Bundespräsident besitzt zwar das Privileg zweifelhafte Gesetze zu prüfen, jedoch landen diese meist beim Bundesverfassungsgericht. Ein weiteres Beispiel sind die Staatsbesuche die meistens ohnehin schon von der Kanzlerin übernommen werden.

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