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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird die Abschaffung der Erzwingungshaft nach § 96 Ordnungswidrigkeitengesetz gefordert.
Αιτιολόγηση
Die Erzwingungshaft nach § 96 OwiG ist vollkommen unverhälntismäßig. Schon wegen geringen Vergehen, kann bei Nichtbezahlung einer Geldbuße, die sogenannte Erzwigungshaft verhängt werden. Dabei ist es vollkommen egal, ob die betroffene Person die Geldbuße aus wegen nicht vorhandenen finanziellen Mitteln nicht bezahlen kann oder ob andere Gründe dagegen sprechen. Die Gefängnisse werden so wegen geringen Vergehen vollgestopft. Vollkommen unergründlich ist es, warum Steuerschuldner die Millionen hinterziehen, im gleichen Atemzug frei herumlaufen. Es besteht meiner Ansicht nach, hier ein Ungleichgewicht und die Erzwingunghaft nach § 96 OwiG ist ersatzlos abzuschaffen!
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
23/01/2017
Η αναφορά τελειώνει:
06/04/2017
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 14.08.2018Pet 4-18-07-462-039464 Bußgeldverfahren
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Abschaffung der Erzwingungshaft nach § 96
Ordnungswidrigkeitengesetz gefordert.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass § 96
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) vollkommen unverhältnismäßig sei. Schon
wegen geringen Vergehen dürfe die Erzwingungshaft verhängt werden, sofern die
Betroffenen eine Geldbuße, etwa wegen fehlender finanzieller Mittel, nicht bezahlen
würden. Gerade im Vergleich zu Steuerschuldnern, die Millionen hinterziehen würden
und dafür nicht inhaftiert werden... παρακάτω
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