Bußgeldverfahren - Abschaffung der Erzwingungshaft nach § 96 Ordnungswidrigkeitengesetz

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
60 Støttende 60 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

60 Støttende 60 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2017
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird die Abschaffung der Erzwingungshaft nach § 96 Ordnungswidrigkeitengesetz gefordert.

Grunnen til

Die Erzwingungshaft nach § 96 OwiG ist vollkommen unverhälntismäßig. Schon wegen geringen Vergehen, kann bei Nichtbezahlung einer Geldbuße, die sogenannte Erzwigungshaft verhängt werden. Dabei ist es vollkommen egal, ob die betroffene Person die Geldbuße aus wegen nicht vorhandenen finanziellen Mitteln nicht bezahlen kann oder ob andere Gründe dagegen sprechen. Die Gefängnisse werden so wegen geringen Vergehen vollgestopft. Vollkommen unergründlich ist es, warum Steuerschuldner die Millionen hinterziehen, im gleichen Atemzug frei herumlaufen. Es besteht meiner Ansicht nach, hier ein Ungleichgewicht und die Erzwingunghaft nach § 96 OwiG ist ersatzlos abzuschaffen!

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nyheter

  • Pet 4-18-07-462-039464 Bußgeldverfahren

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Abschaffung der Erzwingungshaft nach § 96
    Ordnungswidrigkeitengesetz gefordert.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass § 96
    Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) vollkommen unverhältnismäßig sei. Schon
    wegen geringen Vergehen dürfe die Erzwingungshaft verhängt werden, sofern die
    Betroffenen eine Geldbuße, etwa wegen fehlender finanzieller Mittel, nicht bezahlen
    würden. Gerade im Vergleich zu Steuerschuldnern, die Millionen hinterziehen würden
    und dafür nicht inhaftiert werden... lengre

Ingen PRO-argument ennå.

Ingen CONS-argument ennå.

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