Piirkond : Saksamaa

Corona-Immunitätsnachweis: Gleichstellung von immunkompetenten Personen

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Deutscher Bundestag, Bundesgesundheitsministerium, Deutscher Ethikrat

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  1. Algatatud 2022
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Die Benachteiligung der Menschen, welche ihre Immunität gegenüber SARS-CoV-2 unbemerkt erworben haben, muss dringlich beendet werden. Deshalb fordern wir, dass die bestehende Regelungslücke in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geschlossen werden muss.
Bürgerinnen und Bürger unserer Gesellschaft, welche unbemerkt auf natürliche Weise eine Immunität gegenüber SARS-CoV-2 erworben haben, sollen mit Personen, welche ihre Immunität durch eine SARS-CoV-2-Impfung oder durch eine nachgewiesene COVID-Erkrankung erworben haben, gleichgestellt werden.
Als Immunitätsnachweis ist ein positiver SARS-CoV-2-Immunitätstest der humoralen Immunantwort (Antikörper) und der zellulären Immunantwort (T-Zellen), welcher in den akkreditierten Laboren Deutschlands durchgeführt wird, anzuerkennen. Zudem ist ein positiver Immunitätsnachweis auf SARS-CoV-2 dem Impfzertifikat mit Boosterstatus, mindestens aber dem Genesenenstatus gleichzustellen.
Des Weiteren sollte ein positiver Immunstatus unter Berücksichtigung des Antikörpertiters sowie der T-Zellimmunität, entsprechenden Personen die Möglichkeit geben, sich von einer Impfpflicht, wenn auch befristet, befreien zu lassen.
Bereits seit einigen Monaten stehen in vielen Laboren Deutschlands Testverfahren zur Bestimmung der genannten Immunparameter zur Verfügung. Hier bedarf es einer einheitlichen Auswahl der Testverfahren und der Grenzwertdefinition der Antikörpertiter durch die zuständigen Behörden. Valide Daten hierzu finden sich in neueren wissenschaftlichen Studien (u.a. Shuo Feng et al., 2021).
Die Benachteiligung der oben erwähnten Bevölkerungsgruppe muss beendet werden. Bitte handeln Sie jetzt, um weiteres individuelles und gesellschaftliches Leid zu verhindern!

Selgitus

Hinsichtlich der Zutrittsbeschränkungen im öffentlichen Bereich und der Nachweispflicht am Arbeitsplatz ist es diskriminierend, wenn Personen mit nachgewiesener humoraler oder / und zellulärer SARS-CoV-2-Immunität den geimpften und genesenen Personen nicht gleichgestellt werden.
Eine natürlich erworbene Immunkompetenz gegenüber SARS-CoV-2 führt offensichtlich in gleichem Maße wie die vollständige Impfung inkl. Booster dazu, dass schwere Verläufe von COVID-19 sowie die Ansteckungsrate von SARS-CoV-2 in der Gesamtbevölkerung eingedämmt werden.
Immungesunde Menschen bilden im zeitlichen Verlauf nach einer Corona-Impfung, aber auch nach einer Corona-Infektion, SARS-CoV-2 spezifische Immunglobuline und Immunzellen. Ein valider Nachweis dafür wurde in mehreren Studien* erbracht. Zudem ist es wissenschaftlich belegt, dass bei immunkompetenten Personen die Virusabwehr und das T-Zell-Gedächtnis teils über mehrere Jahre persistiert, um gegen schwere Reinfektionen zu schützen (Channappanavar et al., 2014).
Die Immunogenität der zur Verfügung stehenden Impfstoffe lässt eine Besserstellung gegenüber der natürlich erworbenen Immunkompetenz nicht zu. Diese Besserstellung ist nicht tragfähig, solange kein signifikanter Unterschied in klinischen Endpunkt-Studien bezüglich der T-Zellantwort auf SARS-CoV-2 in den verschiedenen Populationsgruppen herausgearbeitet wurde. Eine Bewertung der individuellen Immunkompetenz gegenüber SARS-CoV-2 ist mit o. g. Verfahren aber möglich und deshalb für einen Immunitätsnachweis geeignet.
 
* Eine Auswahl relevanter Studien finden Sie unter folgenden Links:
Long-Term Course of Humoral and Cellular Immune Responses in Outpatients After SARS-CoV-2 Infection - PubMed (nih.gov)
Immunological memory to SARS-CoV-2 assessed for up to 8 months after infection - PubMed (nih.gov)
https://science.orf.at/stories/3206371/
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7746995/
https://doi.org/10.1038/s41591-021-01540-1
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/24845462/
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35105982/

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Petitsioon algatatud: 22.02.2022
Kogumine lõpeb: 31.08.2022
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teema: Kodanikuõigused

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