請願書の宛先:
Deutscher Bundestag, Bundesgesundheitsministerium, Deutscher Ethikrat
Die Benachteiligung der Menschen, welche ihre Immunität gegenüber SARS-CoV-2 unbemerkt erworben haben, muss dringlich beendet werden. Deshalb fordern wir, dass die bestehende Regelungslücke in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geschlossen werden muss.
Bürgerinnen und Bürger unserer Gesellschaft, welche unbemerkt auf natürliche Weise eine Immunität gegenüber SARS-CoV-2 erworben haben, sollen mit Personen, welche ihre Immunität durch eine SARS-CoV-2-Impfung oder durch eine nachgewiesene COVID-Erkrankung erworben haben, gleichgestellt werden.
Als Immunitätsnachweis ist ein positiver SARS-CoV-2-Immunitätstest der humoralen Immunantwort (Antikörper) und der zellulären Immunantwort (T-Zellen), welcher in den akkreditierten Laboren Deutschlands durchgeführt wird, anzuerkennen. Zudem ist ein positiver Immunitätsnachweis auf SARS-CoV-2 dem Impfzertifikat mit Boosterstatus, mindestens aber dem Genesenenstatus gleichzustellen.
Des Weiteren sollte ein positiver Immunstatus unter Berücksichtigung des Antikörpertiters sowie der T-Zellimmunität, entsprechenden Personen die Möglichkeit geben, sich von einer Impfpflicht, wenn auch befristet, befreien zu lassen.
Bereits seit einigen Monaten stehen in vielen Laboren Deutschlands Testverfahren zur Bestimmung der genannten Immunparameter zur Verfügung. Hier bedarf es einer einheitlichen Auswahl der Testverfahren und der Grenzwertdefinition der Antikörpertiter durch die zuständigen Behörden. Valide Daten hierzu finden sich in neueren wissenschaftlichen Studien (u.a. Shuo Feng et al., 2021).
Die Benachteiligung der oben erwähnten Bevölkerungsgruppe muss beendet werden. Bitte handeln Sie jetzt, um weiteres individuelles und gesellschaftliches Leid zu verhindern!
理由