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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Raus aus der zeit- und arbeitsintensiven manuellen Recherche von Kontaktinformationen! Im Jahr 2020 muss es doch möglich sein, Daten digital auswerten zu dürfen. Die Aktenstapel auf den Schreibtischen unserer Gesundheitsämter wachsen ins Unermessliche, bei weiterhin stark steigenden Corona-Fallzahlen. Dagegen muss etwas unternommen werden. Die Ressource Personal steht uns nicht unbegrenzt zur Verfügung!
Es ist Zeit für einen Strategiewechsel. Laut Statistischem Bundesamt sind 84,5% der Deutschen (Stand 28.09.2020) im Besitz eines Smartphones. Es muss doch technisch und rechtlich möglich sein, die Kontaktverfolgung über eine Handy-Datenauswertung vorzunehmen, statt tagelang den Betroffenen hinterher zu telefonieren, wann wer mit wem wie lange in Kontakt stand. Ja, EU-Recht sticht Bundesrecht und ja, Privatsphäre ist ein hohes Rechtsgut, doch Gesundheit und vor allem die Eindämmung der Pandemie, sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit jeder Bürgerin und jedes Bürgers, stellt hier das höherwertige Rechtsgut gegenüber dem Datenschutz dar.
Die Corona-Warnapp ist in dieser Hinsicht nicht ausreichend, zumal sowohl die Benutzung als auch die Eingabe eines positiven Testergebnisses freiwillig sind.
Im Rahmen dieser bislang einmaligen Krise sollte die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausschließlich zur Unterbrechung von Infektionsketten im notwendigen Maße so weit wie nötig angepasst werden.
Dies stellt eine zeitnahe Kontaktverfolgung und Information Gefährdeter sicher. Die technische Umsetzung wird an dieser Stelle nicht betrachtet.
Hier geht es nicht um die totale Überwachung der Privatsphäre, sondern um die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit jedes einzelnen, wie sie als eines unserer höchsten und schützenswertesten Güter im Grundgesetz festgehalten ist.
이유