Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags, Niedersächsische Landesregierung
Ein technisches Industriebauwerk mit Alleinstellungsmerkmal - denkmalgeschützt und dennoch vom Abriss bedroht – schützen und erhalten!
Begründung
Der niedersächsische Landesbetrieb NLWKN als Eigentümer plant die denkmalgeschützte Wehranlage in der Oste abzureißen und begründet das mit der EU-Vorgabe in den Wasserrahmenrichtlinien, dass Wanderfische ungehindert zu ihren Laichplätzen gelangen können müssen.
Unberücksichtigt wird dabei, dass es Bauvarianten gibt, ohne Abriss der Anlage einen ungehinderten Wanderweg für die Fische zu ermöglichen. Dazu gehören z.B. eine Fischtreppe oder ein so genanntes Umgehungsgerinne um die Wehranlage herum, wie es in Deutschland dutzendfach praktiziert wird.
Der Eigentümer nimmt nach unserer Einschätzung die EU-Regelungen als Vorwand um die laufendenden Unterhaltungskosten für das technische Bauwerk mit Alleinstellungsmerkmal in Zukunft einsparen zu können.
2018 wurde das Ostewehr in den Niedersächsischen Denkmalschutzatlas aufgenommen und erfährt seitdem eine regionale und überregionale Wertschätzung. So wird es u.a. von der Metropolregion Hamburg beworben und erscheint im Katalog 2025 zu den "Tagen der Industriekultur" als besichtigungswertes Denkmal. (www.tagederindustriekultur.de und www.arbeitsgemeinschaft-osteland.de,
Erhaltung alter Gebäude mit traditionellem Hintergrund