Das Mitführern von Messer in der Öffentlichkeit sollte grundsätzlich verboten werden .

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Das Waffenrecht sollte dahingehend geändert werden, generell in der Öffentlichkeit das Tragen von Messern jeglicher Art zu verbieten und Langwaffen wie Küchenmesser unter verschärfter Kontrolle zu stellen.

Begründung

Immer öfter erfährt man in den Medien von der missbräuchlichen, kriminellen Verwendung von Blankwaffen wie Messern und Dolchen. Dazu gibt es immer mehr generelle Waffenverbotszonen in Großstädten. Das aber ändert nichts an der Tatsache das die Gewalt mit Messern in Deutschland drastisch angestiegen ist.

Betroffen durch Messerattacken sind Rettungskräfte, Polizei, Feuerwehrleute, Lehrer, Beamte im öffentlichen Dienst und der Bürger in Deutschland (Frauen, Kinder und Erwachsene). Nach BKA-Zahlen werden mehr Deutsche Opfer eines Tötungsdelikts durch Asylzuwanderer als umgekehrt. Das Lagebild was die Messergewalt in Deutschland betrifft nimmt erschreckende Ausmaße an. https://www.welt.de/politik/deutschland/article181506934/BKA-Zahlen-Asylzuwanderer-bei-Toetungsdelikten-ueberrepraesentiert.html . Es ist verboten, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen!

Im Sinne des Waffengesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt. Dieses Verbot gilt nicht, sofern für das Führen der Messer ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Butterflymesser sind auch zu Hause verboten, und werden sie bei einer Hausdurchsuchung z.B. wegen eines Steuervergehens gefunden, landet der Betreffende in der Abteilung Messer-Krimineller.

Mittlerweile wird das Waffenrecht nicht ausreichend umgesetzt und muss zur Sicherheit für Leib und Leben eines jeden Bürgers verschärft werden dahingehend, das in der Öffentlichkeit das mitführen von Messern jeder Klingenlänge zu verbieten ist

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.04.2019
Sammlung endet: 23.10.2019
Region: Deutschland
Kategorie: Sicherheit

Neuigkeiten

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