Регион: Бавария
Изображение на петицията Dashboardkamera für Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes u. der Feuerwehr
Процедура

Dashboardkamera für Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes u. der Feuerwehr

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Петицията е адресирана до
Staatsminister Joachim Herrmann, MdL
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Вносителят на петицията не е подал/доставил петицията.

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  1. Започна 2015
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Провалени

Bei Unfällen mit Einsatzfahrzeugen trifft es nicht nur die daran beteiligten Fahrzeugführer sondern auch die restliche Besatzung sowie schlimmstenfalls den transportierten Patienten. Es entsteht nicht nur materieller sondern auch physischer Schaden. In Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr können Dashboardkameras helfen, Unfallhergänge im Verkehr transparenter zu machen und bei der Aufklärung und Schadensabwicklung mitwirken. Somit wird eine Grundsicherheit bei rechtlichen Folgen für den Fahrzeugführer des Einsatzfahrzeuges aber auch des zivilen Fahrzeuges, z.B. bei Nötigung, gewährleistet.

Причина

Die Sicherheit aller Beteiligten im Strassenverkehr ist oberstes Gebot und wenn es zu einem Unfall kommt ist es immer tragisch für ALLE, die daran beteiligt sind. Nicht nur zivile Fahrzeugführer neigen zu Fehlentscheidungen in Stressituationen. Nach einem Unfall dürfen beispielsweise mit einem Smartphone Videoaufzeichnungen oder Fotografien gemacht werden. In einem solchen Fall überwiegen die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten, die Unfallsituation zu dokumentieren. Dies ist auch mit einer Dashboardkamera gegeben. Desweiteren wirkt das Wissen um eine Kamera in Einsatzfahrzeugen bei allen Verkehrsteilnehmern, sowohl Einsatzkräfte als auch Zivilpersonen, als deeskalierend auf das Fahrverhalten. In deutschen Streifenwagen der Polizei (Schleswig-Holstein,Bremen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz) gibt es ebenfalls schon seit längerem (ca. 2013) Kameras mit zufriedenstellenden Ergebnissen.

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Die Videos werden viel zu oft der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und so gegen die BOS-Richtlinie und geltendes Recht verstoßen!

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