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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Self-Publisher ihre Adressen nicht mehr in ihren Werken veröffentlichen müssen, wenn diese über Dienstleister vertrieben werden und dort alle nötigen Daten schon hinterlegt sind.
Perustelut
Datenschutz muss für alle gelten, auch für Autorinnen und Autoren! Eine vollständige Adresse herausgeben zu müssen, ist sicherlich nicht minder gefährlich, als sein Bild ungefragt veröffentlicht zu sehen!Durch diese Veröffentlichung der privaten Adresse sind Autorinnen und Autoren kriminellen Machenschaften vollkommen ausgesetzt. Im Übrigen haben auch Self-Publisher ein Recht auf Privatsphäre, was jedoch bisher vollkommen außer Acht gelassen wurde.
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Vetoomus alkoi:
28.05.2018
Vetoomus päättyy:
26.07.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 18.5.2019Petitionsausschuss
Pet 1-19-06-298-007345
42799 Leichlingen (Rheinland)
Datenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Self-Publisher ihre Adressen nicht mehr in ihren
Werken veröffentlichen müssen, wenn diese über Dienstleister vertrieben werden und
dort alle nötigen Daten schon hinterlegt sind.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Datenschutz für
alle gelten müsse, auch für Autorinnen und Autoren. Die Herausgabe einer vollständigen
Adresse sei nicht weniger gefährlich als die ungefragte Veröffentlichung eines Bildes.
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