101 Firme
La petizione è stata respinta
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Deutschen Bundestag
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Unternehmen im Bundesbesitz ohne Einschränkung der Auskunftsverpflichtung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) unterfallen.
Motivazioni:
Soweit an dem Unternehmen weitere Anteilseigener der öffentlichen Hand oder deren Tochterunternehmen beteiligt sind – Eigentumsanteil der öffentlichen Hand – und der Bund mindestens zu 40 Prozent beteiligt ist, unterliegen der Auskunftsverpflichtung des IFG. Soweit ein anderes IFG eines Landes nicht greift, greift das IFG auch unterhalb dieser Schwelle.Unternehmen, an denen der Bund mit mindestens zwei Dritteln der Gesellschaftsanteile beteiligt ist, unterliegen der Auskunftsverpflichtung des IFG ebenfalls, soweit im Wettbewerb keine Geschäftsgeheimnisse offenbart werden, die Wettbewerbern durch ihr Bekanntwerden einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. § 1 Abs. 1 Satz 2, 3 IFG bleibt hiervon unberührt.Für Tochterunternehmen gilt dies entsprechend in dem Verhältnis, wie das Mutterunternehmen beteiligt ist. Bei Verschachtelungen gilt der Gesamtanteil.Der Bund ist an einer Vielzahl von Unternehmen beteiligt, die im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung liegen.Die Beteiligung ist nur dann angezeigt, wenn die Aufgabenerfüllung im Interesse des Bundes ist. Deshalb ist nicht ersichtlich, warum die Auskunftsverpflichtung entsprechend dem IFG nicht gelten soll. Derzeit machen sich die Unternehmen ihre Rechtskonstruktion dergestalt zu nutzen, sich der Auskunftsverpflichtung zu entziehen, wie dies beispielsweise in hohem Umfang die GIZ als 100%iges Unternehmen des Bundes unternimmt.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
12/09/2015
La petizione termina:
20/10/2015
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
-
Pet 1-18-06-299-023611Informationsfreiheitsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe wird gefordert, dass Unternehmen im Bundesbesitz ohne
Einschränkung den Auskunftspflichten des Informationsfreiheitsgesetzes unterfallen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bund an
einer Vielzahl von Unternehmen beteiligt sei. Eine Beteiligung sei nur dann angezeigt,
wenn die Aufgabenerfüllung im Interesse des Bundes liege. Deshalb sei nicht
ersichtlich, warum die Auskunftsverpflichtung entsprechend dem
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) nicht... avanti
Dibattito
Non è ancora un argomento CONTRA.