Regione: Germania

Datenschutz - Schrankenlose Auskunftsverpflichtung im Rahmen des IFG für Unternehmen im Bundesbesitz

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
101 Supporto 101 in Germania

La petizione è stata respinta

101 Supporto 101 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Unternehmen im Bundesbesitz ohne Einschränkung der Auskunftsverpflichtung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) unterfallen.

Motivazioni:

Soweit an dem Unternehmen weitere Anteilseigener der öffentlichen Hand oder deren Tochterunternehmen beteiligt sind – Eigentumsanteil der öffentlichen Hand – und der Bund mindestens zu 40 Prozent beteiligt ist, unterliegen der Auskunftsverpflichtung des IFG. Soweit ein anderes IFG eines Landes nicht greift, greift das IFG auch unterhalb dieser Schwelle.Unternehmen, an denen der Bund mit mindestens zwei Dritteln der Gesellschaftsanteile beteiligt ist, unterliegen der Auskunftsverpflichtung des IFG ebenfalls, soweit im Wettbewerb keine Geschäftsgeheimnisse offenbart werden, die Wettbewerbern durch ihr Bekanntwerden einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. § 1 Abs. 1 Satz 2, 3 IFG bleibt hiervon unberührt.Für Tochterunternehmen gilt dies entsprechend in dem Verhältnis, wie das Mutterunternehmen beteiligt ist. Bei Verschachtelungen gilt der Gesamtanteil.Der Bund ist an einer Vielzahl von Unternehmen beteiligt, die im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung liegen.Die Beteiligung ist nur dann angezeigt, wenn die Aufgabenerfüllung im Interesse des Bundes ist. Deshalb ist nicht ersichtlich, warum die Auskunftsverpflichtung entsprechend dem IFG nicht gelten soll. Derzeit machen sich die Unternehmen ihre Rechtskonstruktion dergestalt zu nutzen, sich der Auskunftsverpflichtung zu entziehen, wie dies beispielsweise in hohem Umfang die GIZ als 100%iges Unternehmen des Bundes unternimmt.

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Novità

  • Pet 1-18-06-299-023611Informationsfreiheitsgesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird gefordert, dass Unternehmen im Bundesbesitz ohne
    Einschränkung den Auskunftspflichten des Informationsfreiheitsgesetzes unterfallen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bund an
    einer Vielzahl von Unternehmen beteiligt sei. Eine Beteiligung sei nur dann angezeigt,
    wenn die Aufgabenerfüllung im Interesse des Bundes liege. Deshalb sei nicht
    ersichtlich, warum die Auskunftsverpflichtung entsprechend dem
    Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) nicht... avanti

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