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Innsamling ferdig
Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .
Begjæringen er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass erstmalige Verstöße gegen die am 25.5. in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung bei Unternehmen und Vereinen mit weniger als 10 hauptamtlichen Mitarbeitern mit Bußgeldern und Abmahngebühren belegt werden, die für kleine Unternehmen und Vereine tragfähig sind. Gebühren und Bußgelder sind zu deckeln, um Abmahnvereinen und -anwälten einen Riegel vorzuschieben.
Grunnen til
Die Änderungen, die mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab dem 25.Mai einhergehen, verunsichern Unternehmen, Vereine und Blogger. Viele, vor allem kleinere Unternehmen, Vereine, aber auch Blogger überlegen, ob sie ihren Dienst einstellen (müssen). Rechtsunsicherheiten und mangelnde Information seitens der Behörden in Kombination mit der Androhung hoher Bußgelder führen zu Ängsten und Bedenken.Wir bitten deshalb den Deutschen Bundestag zeitnah, idealerweise vor Inkrafttreten der DSGVO am 25.5., eine Verordnung oder ein Gesetz zu erlassen, das dem Treiben von Abmahnanwälten und Abmahnvereinen Grenzen setzt und insbesondere bei erstmaligen Verstößen eines Betreibers oder einer Website die Bußgelder begrenzt.
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nedlasting (PDF)Informasjon om kampanjer
Petisjon startet:
26.04.2018
Begjæringen avsluttes:
25.06.2018
Region:
Deutschland
kategori:
nyheter
-
Pet 1-19-06-298-006463 Datenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen, soweit aufeinander abgestimmte
Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts
sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen
notwendig sind,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass erstmalige Verstöße gegen die seit dem
25. Mai 2018 anwendbare Datenschutz-Grundverordnung bei Unternehmen und
Vereinen mit weniger als zehn hauptamtlichen Mitarbeitern nur mit Bußgeldern und
Abmahngebühren... lengre
debatt
Ingen CONS-argument ennå.