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Datenschutzfreundliche Voreinstellungen

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
11 857 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2011
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Der Deutsche Bundestag möge in den Datenschutzgesetzen regeln, dass die Grundeinstellungen von Produkten und Diensten so zu gestalten sind, dass so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben oder verarbeitet werden.

Pamatojums

Technische Systeme werden immer komplexer und Datenverarbeitungen immer unübersichtlicher. Zudem sind die Voreinstellungen vieler Produkte und Dienste nicht datenschutzfreundlich gestaltet. Wer die Kontrolle über seine Daten behalten will, muss erst langwierig nach den richtigen Einstellungen in Sozialen Netzwerken, Browsern oder Smartphones suchen. Viele Menschen verfügen nicht über die Fähigkeiten oder die (zeitlichen) Ressourcen, sich intensiv mit diesen Fragen auseinander zu setzen.

Eine Lösung bietet das Prinzip „Privacy-by-Default“. Demnach müssen alle Produkte und Dienstleistungen bei ihrer Auslieferung oder ihrer ersten Inanspruchnahme datenschutzfreundlich voreingestellt sein. Es werden dann nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und weiter gegeben, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich. Erst dieses Prinzip schafft eine echte Wahlfreiheit. Denn eine bewusste Wahl kann der Nutzer nur treffen, wenn er über die nötigen Informationen verfügt. Privacy-by-Default gewährleistet einen Schutzraum, aus dem heraus der Nutzer sich zunächst einen Überblick verschaffen und anschließend einzelne Einstellungen bewusst frei geben kann.

Auch erfahrene Nutzer können damit neue Produkte und Dienste entspannter ausprobieren. Sie müssen nicht stets die Sorge im Hinterkopf haben, dass ihre Daten gegen ihren Willen verwendet und verbreitet werden, nur weil sie ein neues Feature verpasst haben. Das Prinzip beinhaltet zudem die automatisierte Löschung von nicht mehr verwendeten User-Accounts. Das erhöht die Datensicherheit, denn nicht erfasste oder bereits gelöschte Daten können nicht gestohlen werden.

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Man hat nur eine Identität und diese vertraut man jeden Tag online verschiedensten Dienstleistern an. Wir benötigen einen EDV Sicherheits Standart (wie etwa PCI DSS - paymentcard industrie data security standart) für Datenschutz, der verbindlich umgesetzt werden muss und auch auditiert wird. Wer durch das Audit rasselt darf keinerlei personenbezogene daten speichern und muss vorhandene Daten unverzüglich löschen.

Es gibt schon ein Datenschutzgesetz, welches den (möglichst) sorgsamen Umgang mit personenbezogenen und/oder persönlichen Daten in ausreichendem Umfang regelt. Warum nicht bestehende Regelungen durchsetzen, anstatt ein weiteres, und in diesem Fall schwammiges, Gesetzesmonstrum zu entwerfen, welches im Alltag auch keine Anwendung finden wird.

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