Wahlrecht für Deutsche aus dem Ausland vereinfachen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung von Baden-Württemberg
40 Unterstützende 25 in Baden-Württemberg

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

40 Unterstützende 25 in Baden-Württemberg

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Forderungen zur Sicherstellung des Wahlrechts für Deutsche aus dem Ausland:

  1. Verlängerung der Fristen der Zustellung der Wahlunterlagen, sodass auch die Stimme aus dem Ausland mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mitgezählt wird.
  2. Übernahme sämtlicher Kosten, welche durch die Inanspruchnahme des Wahlrechts aus dem Ausland entstehen.
  3. Eine praxistaugliche, also vereinfachte Briefwahl aus dem Ausland zu ermöglichen (beispielsweise durch eine automatisierte Zusendung bei Eintragung in die ELEFAND Liste des AAs)

Begründung

Seit zwei Wochen leiste ich meinen einjährigen “Weltwärts–Freiwilligendienst“ in Mexiko in einer sozialen Einrichtung. Im März des kommenden Jahres finden die Landtagswahlen zum 16. Baden – Württemberger Landtag statt und ich möchte gerne mein demokratisches Grundrecht wahrnehmen und meine Stimme abgeben. Ich informierte mich bei der zuständigen Kommune über das übliche Verfahren, welche mir mitteilte, dass meine Wählernummer zunächst an meinen Hauptwohnsitz (in Deutschland) gesendet wird, ich dann aus dem Ausland die nötigen Unterlagen beantragen muss, welche dann „hoffentlich rechtzeitig“ bei mir ankämen, ich diese dann unverzüglich auszufüllen hätte, um diese dann auf eigene Kosten per Expresspost zurückzusenden, um eine „realistische“ Chance zu haben, dass diese Deutschland noch fristgerecht erreichen würden. Meiner Meinung nach weist diese Praxis Mängel verschiedenster Art auf. Zum einen sehe ich mein demokratischstes aller Grundrechte, das Wahlrecht, gefährdet, da meine Stimme nicht mit einer 100% Sicherheit mitgezählt wird, zum anderen ist es meiner Ansicht nach falsch, dass ich die Kosten zu tragen habe, welche mir bei der Ausübung meines Grundrechts entstehen. Des Weiteren, und das ist meiner Ansicht nach doch sehr gravierend, fördert diese Praxis die Politikverdrossenheit und ist sicherlich ein Faktor für die geringe Wahlbeteiligung. Wenn ich mir vorstelle, dass ich meine Freunde, momentan auch zu großen Teilen im Ausland, zum Wählen motivieren will, ihnen aber dann dieses praxisuntaugliche Verfahren schildern muss, dann bin ich mir sicher, dass nur eine Minderheit ihr Grundrecht in Anspruch nehmen wird. So fordere ich in Bezug auf die Briefwahl aus dem Ausland erstens, sicherzustellen, dass jede Stimme gezählt wird beispielsweise durch frühzeitigere Versendung der Wahlunterlagenzweitens, dass das Wahlrecht unabhängig von der jeweiligen finanziellen Situation gewährleistet ist und drittens, die Briefwahl aus dem Ausland in dem Maße zu vereinfachen, sodass es für jeden attraktiv ist, sein Wahlrecht auch aus dem Ausland aus geltend zu machen!

(Text teilweise übernommen aus "Offener Brief an die Landesregierung" auf der Website https://www.wagner.zz.mu))

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Brief der Landeswahlleiterin als Stellungnahme zur Petition:

    "Nach dem Grundgedanken des Gesetzgebers soll gerade die Briefwahl als Ausnahme von

    der Urnenwahl vorgesehenen Möglichkeit der Stimmabgabe allen Wahlberechtigten die

    Gelegenheit der persönlichen Wahlrechtsausübung geben, auch wenn sich

    Wahlberechtigte, wie in Ihrem Fall, am Wahltag im Ausland aufhalten. Allerdings ist zu

    berücksichtigen, dass die Vorbereitung und Durchführung einer Wahl den gesetzlich

    vorgeschriebenen Regelungen und damit auch der strikten und engen Fristenfolge des

    Wahlrechts unterliegt.

    Für die Landtagswahl 2016 bedeutet dies, dass die Gemeinden das Wählerverzeichnis mit

    Stichtag 7. Februar 2016 (35. Tag vor der Wahl) aufzustellen haben, bis 21.... weiter

In der Landesverfassung von Baden-Württemberg steht, dass die Wahlen zum Landtag „allgemeine Wahlen“ [Artikel 26 (4)] sind. Das heißt jeder wahlberechtigte Bürger darf wählen. In der Praxis ist der Aufwand, um durch Briefwahl aus dem Ausland wählen zu können, allerdings zu hoch und ungerechtfertigt. Das muss geändert werden!

Warum so umständlich: Es gibt doch sicherlich eine Vertrauensperson, der Sie eine Vollmacht erteilen können, Ihre Post zu empfangen. Dann könnte doch diese Vertrauensperson auf den Briefwahlunterlagen in Ihrem Sinne das Kreuzchen setzen und die Wahlunterlagen bei der Gemeinde abgeben oder der Gemeinde zusenden. Was glauben Sie denn, wie viele demente Leute in Seniorenheimen gar nicht wissen, wem sie ihre Stimme gegeben haben, weil Angehörige das erledigen (manchmal auch nicht im Sinne des Wählers).

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