Wahlrecht für Deutsche aus dem Ausland vereinfachen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung von Baden-Württemberg
40 Unterstützende 25 in Baden-Württemberg

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

40 Unterstützende 25 in Baden-Württemberg

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Landesverfassung

In der Landesverfassung von Baden-Württemberg steht, dass die Wahlen zum Landtag „allgemeine Wahlen“ [Artikel 26 (4)] sind. Das heißt jeder wahlberechtigte Bürger darf wählen. In der Praxis ist der Aufwand, um durch Briefwahl aus dem Ausland wählen zu können, allerdings zu hoch und ungerechtfertigt. Das muss geändert werden!

Quelle: <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/eny/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-VerfBWrahmen&documentnumber=1&numberofresults=116&showdoccase=1&doc.part=X" rel="nofollow">www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/eny/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-VerfBWrahmen&documentnumber=1&numberofresults=116&showdoccase=1&doc.part=X</a>

2.0

0 Gegenargumente
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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Warum so umständlich: Es gibt doch sicherlich eine Vertrauensperson, der Sie eine Vollmacht erteilen können, Ihre Post zu empfangen. Dann könnte doch diese Vertrauensperson auf den Briefwahlunterlagen in Ihrem Sinne das Kreuzchen setzen und die Wahlunterlagen bei der Gemeinde abgeben oder der Gemeinde zusenden. Was glauben Sie denn, wie viele demente Leute in Seniorenheimen gar nicht wissen, wem sie ihre Stimme gegeben haben, weil Angehörige das erledigen (manchmal auch nicht im Sinne des Wählers).

Quelle:

4.4

0 Gegenargumente
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