Region: Hessen
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Bildung

Den Schließungsakt der Joseph-von-Eichendorff-Schule aufheben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischer Landtag

379 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

379 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Hessischer Landtag

Ich bitte darum, dem ausdrücklich bekundeten Willen der Stadtverordneten Kasseis die erforderliche Zeit zu gewährleisten, um für alle Betroffenen eine verträgliche Fortführung der Joseph-von-Eichendorff-Schule in der gebotenen Gründlichkeit zu beraten und im Sinne der Schüler, ihren Eltern und den Bürgern des Kasseler Ostens beschließen zu können. Dies erfordert das sofortige Unterbinden aller Aktionen der Schließungswiliigen und deren Agieren im Schuldezemat und im Staatlichen Schulamt Kassels. Administration (Exekutive) und Venwaltung (Regierung) sind zu ermahnen und zu verpflichten, nach demokratischen Grundsätzen zu verfahren: Nämlich erst nach den Beschlüssen der legislativen Organe - hier der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie den zu beteiligenden Ortsbeiräten - zu handeln und nicht gegen deren Willen. Das hier praktizierte Betreiben der Schließung bedeutet eine Missachtung der vorgeschriebenen demokratischen Vorgehensweisen, da ein so schwerwiegender Verwaltungsakt, der zur Schließung einer Schule führt, nur auf der Grundlage eines parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens, das für jedermann nachvollziehbar ist, durchgeführt werden kann. Ich bitte direkt über den Landtag oder mit der Kommunalaufsicht, diese Aktionen des ungerechtfertigten, voreiligen Schließungsaktes aufzuheben. Ausdrücklich fordere ich, dass der Schulstandort der Joseph-von-Eichendorff-Schule erhalten bleibt. Um dies zu erreichen, müssen weder Gesetze geändert, noch Vorschriften ergänzt werden. Ich bestehe lediglich auf strikter Anwendung der bestehenden Gesetze, Normen und Durchführungsbestimmungen.

Begründung

Das Schuldezernat der Stadt Kassel hat offensichtlich in enger Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt - wohl auf dem Wege der Amtshilfe - kurz nach Sommerferienbeginn 2013 Weisung erteilt, die Joseph-von-Eichendorff-Schule zu schließen. Der für die Schule verantwortliche Vorgesetzte hat daraufhin versucht, öffentliche Aktionen, die zum Erhalt der Schule geplant waren, zu verhindern. Er will auftragsgemäß unmittelbar nach den Sommerferien das Kollegium veranlassen, das Aus der Schule hinzunehmen. Dieses Verwaltungshandeln widerspricht jedoch sämtlichen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung, auch dem gemeinsamen Votum aller Fraktionen im Ausschuss für Schule, Jugend und Bildung vom 03.07.2013 und 01.08.2013. Auch das Kultusministerium gibt der Schule in seinem Erlass vom 02.07.2013 noch Zeit bis zum 31.10.2014, um eine Lösung zum Erhalt des Schulstandortes zu erarbeiten und in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes festzuschreiben und beim Hessischen Kultusministeriums vorzulegen. Beispielsweise in einer Verbundschule. Das jetzt praktizierte bedeckt-administrative Vorgehen soll zur unumkehrbaren Schließung führen, indem Fakten geschaffen werden, die dem Volkssouverän - der Stadtverordnetenversammlung - jede Möglichkeit zum Erhalt des Schulstandortes nehmen. Man will die normative Kraft des Faktischen gegen das verbriefte Recht und gegen den bisherigen Willen der Stadtverordneten setzen, um ihnen die freie Entscheidung unmöglich zu machen. Schon über einen längeren Zeitraum hin hat man aus dem Magistrat, aus dem Schulverwaltungsamt und aus dem Staatlichen Schulamt heraus sich konträr zum Willen der Stadtverordnetenversammlung verhalten. 1) Eine Unterschriftenaktion im September 2011 von 5340 Bürgern der Stadt wurde als kontraproduktiv in Bezug auf den Erhalt der Schule abgewiesen und Stillhalten als den besseren Weg ausgegeben. 2) Mit gezielten Informationen an die Presse, das Schulgebäude sei „marode", (Anlage 7) wurden die Eltern verunsichert, die den knappen Kassen der Stadt nicht mehr zutrauten, die Schule erhalten zu können. Dies steht ebenfalls den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung entgegen „Bleibt die Schule erhalten, wird sie saniert". (Anlage 3) Im gleichen Zeitraum wurden andere sanierungsbedürftige Schulstandorte nicht über die Presse genannt. 3) Durch amtliche Schreiben wurden die Eltern bereits in der der Joseph-von- Eichendorff-Schule angemeldeten Kinder völlig verunsichert, indem ihnen dann auch noch mitgeteilt wurde, dass möglicherweise in zwei Jahren kein Unterricht mehr in der 7. Klasse aufgenommen werden kann. Dies sollten sie bei ihrer Schulwahl nochmals berücksichtigen. (Anlagen 8 und 9) 4) Die Schule selbst wurde in den Jahren 2011 und 2012 mit Aufnahmestopps auch für Quereinsteiger belegt, sodass sie gewollt wegen der daraus logischerweise knappen Anmeldezahlen dann keine Zwei- oder Mehrzügigkeit durch Quereinsteiger mehr bilden konnte. 5) Ungleiche Behandlung war zulasten der Joseph-von-Eichendorff-Schule dann dadurch gegeben, dass die Abwanderung der verunsicherten Eltern in den Landkreis in der Stärke einer kompletten Klasse kommentarios hingenommen wurde. Im Gegensatz dazu wurde durch entsprechende Verhandlungen mit dem Landkreis im Norden der Stadt erreicht, dass die Sek I-Schulen des Kreises zugunsten der Hegelsbergschule keine Anmeldungen mehr aus der Stadt annahmen.

6) Durch ständiges Wiederholen der Behauptung, dass wegen des „demographischen Wandels" im Kasseler Osten sich dort keine Sek I-Schule mehr trage, wurde in der Öffentlichkeit der Glaube an die Notwendigkeit der Schließung verstärkt. Dieses steht jedoch nicht in Übereinstimmung mit den Übergangsprognosen des beschlossenen Schulentwicklungsplanes, da dort von mehreren Lösungen zum Erhalt des Standortes ausgegangen wird, die auf Anmeldezahlen basieren, die bis ins Jahr 2016 von einer stabilen Mehrzügigkeit (50-60 Schüler) ausgehen. 7) Das Hessische Kultusministerium bemängelt in seinem Schreiben vom 02.07.2013 gegenüber dem Schulelternbeirat der Joseph-von-Eichendorff-Schule: „Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Stadt im Rahmen des Verfahrens gemäß §28 HVwVfG keine Einwände gegen den ihr bereits Ende Januar 2013 zur Anhörung vorgelegten Erlass-Entwurf vorgetragen hat. Vielmehr blieb jegliche Reaktion der Verantwortlichen aus".

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.08.2013
Petition endet: 25.10.2013
Region: Hessen
Kategorie: Bildung

Neuigkeiten

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