Denkmalschutz - Erhalt deutscher Denkmale im Ausland

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
141 Ondersteunend 141 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

141 Ondersteunend 141 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…damit deutsche Denkmale im Ausland nicht verfallen, sondern erhalten werden: Soweit ausländische Körperschaften/Gemeinden oder Privatorganisationen nicht von sich aus tätig werden (also sich niemand kümmert), ist ein Budgetansatz und Zuständigkeits- bzw. Genehmigungsweg in Deutschland für derartige erforderliche Aktionen an deutschen Denkmalen im Ausland zu schaffen.

Reden

Es gibt im Ausland deutsche Denkmale, z.B. in Elsaß-Lothringen aus dem 70er Krieg, für welche sich niemand zuständig fühlt. Oft gingen denkmalartige Kunstwerke nach den Kriegen auf die ausländischen Gemeinden über, welche meist kein Interesse und kein Geld für „fremde“ Denkmäler hatten. Auch die BRD als evtl. Rechtsnachfolger sieht keinen Handlungsbedarf oder –möglichkeiten, bes. angesichts unklarer Kultuszuständigkeit. Der Volksbund „Deutsche Kriegsgräberfürsorge“/Kassel darf nach eigener Aussage laut Satzung nur tätig werden, falls an dem Monument deutsche Gräber sind; doch der-artige Gräber wurden nach den Kriegen oft in Umbettungsaktionen konzentriert, die Denkmale blieben stehen. Deutsche Denkmale sind doch von Deutschen zu erhalten, nicht nur aus Image-Gruenden. Dies entspricht zweifellos unserem fundamentalen kulturellen, geschichtlichen und durch public relations bedingten Landesinteresse.

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Nieuws

  • Pet 3-17-04-2243-047341Denkmalschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass deutsche Denkmäler im Ausland nicht verfallen
    dürfen, sondern erhalten werden: Soweit ausländische Körperschaften/Gemeinden
    oder Privatorganisationen nicht von sich aus tätig werden (also sich niemand
    kümmert), ist ein Budgetansatz und Zuständigkeits- beziehungsweise
    Genehmigungsweg in Deutschland für derartige erforderliche Aktionen an deutschen
    Denkmalen im Ausland zu schaffen.
    Der Petent legt im Einzelnen dar, dass es im Ausland Denkmäler gebe, für die sich
    niemand zuständig fühle. Dies... verder

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