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Der Bayer. Landtag soll auf die Nachforderung an den Generalkonservator Prof. Dr. Greipl verzichten

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Bayerischer Landtag
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Der frühere Generalkonservator des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (BLfD) Prof. Dr. Egon Johannes Greipl ist vom Bayerischen Verwaltungsgericht und in der Revision vom Verwaltungsgerichtshof dazu verurteilt worden, an den Freistaat Bayern Schadensersatz in Höhe von € 734.657,00 zu entrichten. Mit einer Petition an den Bayerischen Landtag ersuchen wir (Prof. Dr. Achim Hubel, Prof. Dr. Peter Morsbach, Dr. Birgit Angerer, Dr. Bernd Volmar und andere Kolleg:innen) den Freistaat, auf die Vollstreckung dieses Urteils zu verzichten.

Wir begründen diese Bitte mit folgenden Argumenten:

1.    Das 1973 verabschiedete Bayerische Denkmalschutzgesetz (Art. 12, Abs. 2 Nr. 3) verlangt vom BLfD ausdrücklich die "Erstellung und Fortführung der Inventare und der Denkmalliste". Da die anfangs erstellte Denkmalliste aber längst überholt und nicht mehr funktionsfähig war, musste Prof. Greipl eine umfangreiche Nachqualifizierung vornehmen. Gleichzeitig verwirklichte er die Forderung aller bayerischen Ministerien nach einer Digitalisierung der Behörden, indem er die neue Liste als „Denkmalatlas Bayern“ online stellte. So kann sich jeder Bürger sofort über die Bau-und Bodendenkmäler in Bayern informieren und erhält zu jedem Denkmal Fotos und einschlägige Informationen. Die Nachqualifizierung begann 1999. Im Jahr 2008 hat der damalige Staatsminister Dr. Thomas Goppel in Fürth den Denkmalatlas medienwirksam freigeschaltet. Das Projekt war 2014 beendet. Einen solchen digitalen Denkmalatlas gibt es seitdem deutschlandweit nur in Bayern. Prof. Greipl hat in einem Kraftakt sondergleichen dem Freistaat Bayern einen Dienst erwiesen, der – auch materiell – nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.

2.    Da dem BLfD seit den 1990er Jahren immer wieder Planstellen gestrichen wurden, konnte die notwendige Nachqualifizierung und Digitalisierung der Denkmallisten unmöglich von den vorhandenen Mitarbeiter:innen durchgeführt werden. Wie seine Vorgänger musste Prof. Greipl deshalb junge Wissenschaftler:innen mit Werkverträgen einstellen, die gründlich eingearbeitet wurden und beste Ergebnisse lieferten. Wegen ihrer in der Arbeit gesammelten Erfahrungen wurden diese bewährten Mitarbeiter:innen kontinuierlich weiter beschäftigt, so dass sog. Kettenverträge entstanden. Dadurch entstand aus einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis ein Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Zeit, eine sog. Scheinselbständigkeit. Diese wurde 2004 untersagt, da bei Werkverträgen keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

3. Der Fehler von Prof. Greipl war nun, dass er an den nicht mehr zulässigen Kettenverträgen festhielt. Er hätte unmöglich Verträge mit ständig wechselnden Mitarbeiter:innen abschließen können, die man regelmäßig erst hätte einarbeiten müssen. Gerade die tüchtigsten Mitarbeiter:innen waren unersetzlich. Wie weit aber solche Kettenverträge tatsächlich rechtswidrig sind, ist seit langem umstritten. Am 26. 01. 2012 hat nämlich der Gerichtshof der EU in Luxemburg entschieden, dass „die mehrmalige Verlängerung befristeter Arbeitsverträge zulässig ist, wenn es für den aktuell befristeten Vertrag einen sachlichen Grund gibt“. Es gibt also hier eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

4.    Das Bayerische Verwaltungsgericht bewertete den Abschluss längerfristiger Kettenverträge durch Prof. Greipl nicht als „vorsätzlich“, sondern als „grob fahrlässig“, da er „ein hohes, später nicht mehr kalkulierbares Risiko eingegangen sei“. Das Beamtenrecht sieht aber nun vor, dass bei nicht vorsätzlichen, sondern nur grob fahrlässigen Dienstpflichtverletzungen eine Rückzahlung gestundet oder erlassen werden kann, wenn dem Beklagten ein extrem hoher, existenzvernichtender Schaden entstehen würde. Dennoch verurteilte das Verwaltungsgericht Herrn Prof. Greipl zu einer Nachzahlung der entgangenen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von € 734.657,00.

Gerekçe

  1. Angesichts der enormen Verdienste von Prof. Dr. Greipl für die Denkmalpflege in Bayern ist die Nachforderung in unseren Augen unverständlich. Herr Greipl hat sich immer leidenschaftlich für den Erhalt der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler eingesetzt. Er hat die Sisyphus-Arbeit der Nachqualifizierung aller Denkmäler in Bayern geschafft und gleichzeitig eine perfekte Digitalisierung erreicht. Im Denkmalatlas Bayern kann heute jeder alle wichtigen Informationmen und Fotos der Denkmäler abrufen. Die Mittel, die er für diese Aktionen einsetzen musste, werden ihm heute zum Vorwurf gemacht.
  2. Prof. Greipl ist erkrankt und leidet an einem am 18. Oktober 2021 erlittenen schweren Schlaganfall und dessen Folgen. Die Vollstreckung des Urteils würde für Prof. Greipl den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Prof. Greipl ist seit mehr als acht Jahren in Pension und verfügt in keinster Weise über Vermögenswerte, die eine Rückzahlung ermöglichen würden. Die Rückforderung ist also zweifellos existenzvernichtend. Das hat Prof. Greipl, der die erwähnten MIttel niemals für sich selbst, sondern nur zum Wohl der staatlichen Denkmalpflege ausgegeben hat, in keinster Weise verdient.
Desteğiniz ve angajmanınız için çok teşekkür ediyoruz

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Haberler

  • Spendenaufruf

    Prof. Dr. Egon Johannes Greipl, ehemaliger Generalkonservator des Freistaats Bayern (1999-2013) ist vom wirtschaftlichen Ruin bedroht. Er hat in seiner Amtszeit die fachliche Revision, die Aktualisierung und Digitalisierung der Bayerischen Denkmalliste erfolgreich vorangetrieben, wie es das Denkmalschutzgesetz verlangte und wie es ein Erfordernis der staatlichen Denkmalpflege und ein Anliegen der Gesellschaft ist. Das konnte er nur mit jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen von Werkverträgen tun, da die Bayerische Staatsregierung die dafür normalerweise genutzten Planstellen massiv abgebaut hatte. Dabei hat er sich im Netz der unübersichtlichen Sozial- und Arbeitsgesetzgebung und -rechtsprechung verstrickt.

    Nun... daha ileri

  • Nachdem ich die Petition am 09.04.2022 eingereicht hatte, erhielt ich am 22.04.2022 vom Büro des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes die Auskunft, dass die Petition ordnungsgenäß eingegangen ist. Sie wird unter dem Aktenzeichen OD.0384.18 geführt. Über den voraussichtlichen Sitzungstermin werde ich noch schriftlich informiert, und zwar in der Vorwoche der Sitzung. Auch das Beratungsergebnis wird mir schriftlich mitgeteilt. Ich werde es an alle Unterstützenden weiterleiten, sobald es mir vorliegt.

tartışma

So traurig wie Greipl nun hier auch schauen mag - so eine traurige Figur war er nicht im Umgang mit den Werkvertragsnehmer*innen. Er hat sich nicht persönlich bereichert? Stimmt in vielfacher Weise nicht! NQ war sein "Baby" und um sich in diesem zu sonnen und um diese Lorbeeren abzustauben handelte er mit Kalkül, vorsätzlich und eiskalt! Die Lehrstuhlinhaber in Bamberg (Hubel und Schuller) wussten dies! Schuller hat Absolventen sogar explizit davor gewarnt in diesem Projekt einzusteigen (aber nun leider trotzdem unterschrieben)! Mehr Votes kann man nur mit traurigen Katzenfotos generieren :-)

Herr Greipl hat auch nach Warnungen von Juristen die illegale Praxis der Werkverträge fortgesetzt. Damit hat er nicht nur einzelne Mitarbeiter*innen um eine ordentliche Anstellung geprellt, sondern auch das Sozialsystem um Beiträge. Ich halte seine Verurteilung für gerechtfertigt. Sie sollte eine Warnung sein für alle, die ebenfalls solche Praktiken betreiben. Selbstverständlich werde ich die Petition nicht unterschreiben.

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