Región: Alemania

Deutsche Bahn AG - Einführung eines Sitzplatzanspruchs für Reisende in IC- und ICE-Zügen

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
270 Apoyo 270 En. Alemania

No se aceptó la petición.

270 Apoyo 270 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition soll durch eine Änderung des § 13 Eisenbahnverordnung erreicht werden, Reisenden einen Sitzplatzanspruch zu gewährleisten, um eine Überfüllung von IC- und ICE-Zügen zu vermeiden.

Razones.

Die EVO stammt aus der Zeit der Mobilmachung und behandelt Fahrgastrechte äußerst restriktiv. Die Bahn nutzt dies zur Maximierung ihres Gewinn aus: Knappe Ressourcen, steigende Reservierungskosten. Heutzutage sollte ein Sitzplatzanspruch selbstverständlich sein.Gegenwärtige Fassung §13 Eisenbahnverordnung: (1) Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse, bei Platzmangel in der 2. Klasse, besteht nicht. Der Tarif kann Ausnahmen zulassen. Das Eisenbahnpersonal ist berechtigt, den Reisenden Plätze anzuweisen. Auf Verlangen der Reisenden ist es verpflichtet, für deren Unterbringung zu sorgen.(2) Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er keinen Sitzplatz findet und ihm keiner angewiesen werden kann.Neufassung§ 13 Unterbringung der Reisenden(1) Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Der Reisende hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen Sitzplatz in der Wagenklasse seines Fahrausweises. Bei Überbelegung der 2. Klasse muss ihm das Eisenbahnpersonal ohne Mehrkosten einen Sitzplatz in der 1. Klasse anbieten.(2) Ist in keiner Klasse Sitzplatz verfügbar, betsteht Entschädigungsanspruch

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Descargar. (PDF)

Noticias

  • Pet 1-18-12-9312-009823

    Deutsche Bahn AG
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll eine Änderung des § 13 Eisenbahnverordnung (EVO)
    dahingehend erreicht werden, dass für jeden Zugreisenden ein Sitzplatzanspruch
    besteht.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 270 Mitzeichnungen und 79 Diskussionsbeiträge
    sowie weitere sachgleiche Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass dabei
    nicht... Más.

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