Region: Germany

Deutsche Bahn AG - Keine Verwendung von einer der EU-Fahrgastrechteverordnung abweichenden Definition von Pünktlichkeit durch Verkehrsunternehmen

Petitioner not public
Petition is addressed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

26 signatures

The petition is denied.

26 signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition is addressed to: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Verkehrsunternehmen keine von der EU Fahrgastrechteverordnung abweichende Definition von Pünktlichkeit verwenden dürfen.

Reason

Regelmäßig reklamieren manche Verkehrsunternehmen mit einer absurden Definition von Pünktlichkeit, dass sie hohe Pünktlichkeitswerte hätten. Dies stellt nicht nur eine Wettbewerbsverzerrung dar, sondern auch einen eklatanten Verstoß gegen die Fahrgastrechteverordnung. Diese definiert Verspätung als:"... die Zeitdifferenz zwischen der planmäßigen Ankunftszeit des Fahrgasts gemäß dem veröffentlichten Fahrplan und dem Zeitpunkt seiner tatsächlichen oder erwarteten Ankunft;"Das Eisenbahnbundesamt reagierte auf eine Anfrage zu dem Thema mit folgender Auskunft:"...Bitte berücksichtigen Sie dabei auch, dass Verspätungen im Sinne von Art. 3 Nr. 12 der Fahrgastrechteverordnung allein den Aspekt der persönlichen Verspätung betrachten und nicht als Grundlage für die Pünktlichkeit von Zügen nach Artikel 28 herangezogen werden...."Wie kann eine persönliche Verspätung von der Definition von Verspätung eines Verkehrsunternehmens abweichen? Rechtlich plausibel ist ein derartiges Konstrukt nicht.Angeblich würde eine Abweichung, wo weniger als 6 Minuten Verspätung auftritt pünktlich sein. Dabei ist Pünktlichkeit die Abwesenheit von Verspätung, wie für jeden Durchschnittsbürger ersichtlich.

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Petition details

Petition started: 10/10/2016
Petition ends: 11/22/2016
Region: Germany
Topic:

News

  • Pet 1-18-12-9312-035085Deutsche Bahn AG
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Verkehrsunternehmen keine von der EU-
    Fahrgastrechteverordnung abweichende Definition von Pünktlichkeit verwenden
    dürfen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 64 Mitzeichnungen und sechs Diskussionsbeiträge
    vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte
    im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass
    Verkehrsunternehmen... further

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