Alueella: Saksa
Kansalaisoikeudet

Deutsche Selbstbestimmung! Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene

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Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
13 Tukeva 13 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Die Initiative "Deutsche Selbstbestimmung" hat sich die Einführung von Plebisziten auf Bundesebene als Ziel gesetzt. Wir halten es spätestens jetzt, nachdem sich die Politik - sei es in der Flüchtlingskrise, den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, Waffenlieferungen an totalitäre Regime/Staaten oder auch der Überwindung des sozialen Ungleichgewichts in der Bundesrepublik Deutschland selbst - mehr als nur einmal als Unfähig erwiesen hat, die endgültige Entscheidungsgewalt wieder den deutschen Staatsangehörigen zuzusprechen. Wir als Befürworter dieser Petition, sehen uns als stolze europäische Staatsbürger und wünschen uns auch in Zukunft in einem friedlichen, multi-kulturelen Europa zu leben. Nichtsdestotrotz, sollte es kein Tabu sein, auch die Meinung des deutschen Volkes in die Entscheidungen des Bundes mit einfließen zu lassen.

Perustelut

Die Forderung nach Volksabstimmungen auf Bundesebene ist, wie viele von Ihnen wissen, vor allem durch die Initiative "Mehr Demokratie" gefördert und gefordert worden. Wir schließen uns diesen Forderungen grundsätzlich an, denken aber, um den Willen des Volkes repräsentativ abbilden zu können, dass es unumgänglich ist, folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen und in einem neuen Gesetzesentwurf zu implementieren:

  • Bürgerinnen und Bürger erarbeiten einen Gesetzesentwurf/politischen Vorschlag. Zum Thema kann dabei alles, was Sache des Bundes ist, gemacht werden.

  • Für eine Volksinitiative sind Unterschriften von mindestens 7.500.000 Bundesbürgern zu sammeln.

  • Der Vorschlag muss binden innerhalb von 4 Monaten im Bundestag behandelt werden. Die Initiative hat Rederecht. Sollte der Bundestag den Vorschlag ablehnen, so kann innerhalb von 8 Monaten ein Volksbegehren beantragt werden.

  • Sollten an der Verfassungsmäßigkeit des Vorschlags Zweifel bestehen, so kann von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder einem Drittel des Bundestages das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.

  • Für ein Volksbegehren sind 12.500.000 Unterschriften notwendig, für grundgesetzändernde Volksbegehren 25.000.000. Die Sammlungsfrist ist auf maximal 4 Monate begrenzt.

  • Vorbestrafte Bürgerinnen und Bürger besitzen kein Mitsprache- und Stimmrecht.

  • Sollte die benötigte Anzahl an Stimmen erreicht werden, kann der Bundestag einen Alternativvorschlag zur Abstimmung stellen. An alle Haushalte geht ein Abstimmungsheft. Mindestes 30.000.000 Bundesbürger müssen für den endgültigen Volksentscheid abstimmen. Grundgesetzändernde Volksentscheiden benötigen eine Zwei-Drittel Mehrheit der Wahlberechtigten sowie der öffentlichen Zustimmung des regierenden Bundeskanzlers sowie des Bundespräsidenten.

  • Sollte eine Gesetzesinitiative scheitern, so darf innerhalb von 5 Jahren kein neuer Volksentscheid des sinngemäß gleichen Themas zur Abstimmung gestellt werden.

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Uutiset

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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