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Deutscher Bundestag - Interne Mitteilungen zwischen Bundestagsverwaltung und Abgeordneten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition soll erreicht werden, dass interne Mitteilungen zwischen Bundestagsverwaltung und Abgeordneten sowie zwischen Regierung und Abgeordneten nur noch in äußerst wichtigen Fällen in gedruckter Form, grundsätzlich aber per E-Mail übermittelt werden.

Begründung

Der Bundestag verbraucht große Mengen an Papier. Viele Mitteilungen oder sonstiges Material könnte aber auch ohne Problem auf dem elektronischen Wege verschickt werden. Anträge von Fraktionen, Protokolle, etc. müssen nicht jedem Abgeordenten in gedruckter Form vorliegen. Nur bei Bedarf sollten Dokumente ausgedruckt werden. Mit dieser Einsparmaßnahme würde der Bundestag und seine Mitglieder als gute Vorbilder in Sachen Umweltschutz und Finanzpolitik vorangehen, was in der Bevölkerung sicher auf positive Resonanz stoßen würde.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.06.2008
Sammlung endet: 04.08.2008
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Andrè Marc Stephany Deutscher Bundestag Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2009 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass interne Mitteilungen zwischen Bundestags-
    verwaltung und Abgeordneten sowie zwischen Regierung und Abgeordneten nur
    noch in äußerst wichtigen Fällen in gedruckter Form, grundsätzlich aber per E-Mail,
    übermittelt werden.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 78 Mitzeichnern unterstützt wird
    und zu sechs Diskussionsbeiträgen geführt hat.

    Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass der Bundestag große Mengen
    an Papier verbrauche. Viele Mitteilungen oder sonstige Materialien könnten aber
    auch ohne Problem auf dem elektronischen Weg verschickt werden. Anträge von
    Fraktionen, Protokolle etc. müssten nicht jedem Abgeordneten in gedruckter Form
    vorliegen. Nur bei Bedarf sollten Dokumente ausgedruckt werden. Mit dieser Ein-
    sparmaßnahme würden der Bundestag und seine Mitglieder als gute Vorbilder in
    Sachen Umweltschutz und Finanzpolitik vorangehen, was in der Bevölkerung auf
    positive Resonanz stoßen werde.

    Hinsichtlich der Einzelheiten des Vortrages wird auf den Akteninhalt Bezug genom-
    men.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage zweier
    Stellungnahmen der Bundestagsverwaltung wie folgt dar: Soweit sich das Anliegen auf Bundestags-Drucksachen bezieht, weist der Petitions-
    ausschuss zunächst grundlegend darauf hin, dass diese durch das Parlaments-
    sekretariat aus Vorlagen der Fraktionen des Deutschen Bundestages, der Bundes-
    regierung sowie des Bundesrates als Arbeitsgrundlage für die Bundestagsabgeord-
    neten erstellt werden.

    Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) geht in § 77 Abs. 1
    GO-BT zwingend davon aus, dass diese Vorlagen gedruckt und an die Mitglieder des
    Deutschen Bundestages, des Bundesrates sowie an die Bundesministerien verteilt
    werden. Daneben hat der Ältestenrat des Deutschen Bundestages beschlossen, eine
    elektronische Einbringung und Verteilung von Bundestags-Drucksachen zu erproben.
    Die
    Bundestagsverwaltung
    wurde
    daher
    beauftragt,
    die
    technischen
    und
    organisatorischen Voraussetzungen für eine elektronische Einbringung und Verbrei-
    tung zu erarbeiten. Die schriftliche Einbringung sollte dabei weiterhin zulässig sein
    und die bisherige Form der Verteilung von Papierfassungen ausdrücklich beibehalten
    werden.

    Die entsprechenden IT-Projekte zur Umsetzung des Beschlusses des Ältestenrates
    sind unter Beteiligung der Fraktionen zwischenzeitlich weit fortgeschritten. Nach
    einer Erprobungsphase, in der die einzelnen technischen Komponenten vernetzt
    eingesetzt werden, wird der Ältestenrat auf der Grundlage der gewonnenen Erkennt-
    nisse entscheiden, ob bzw. wie die erprobten elektronischen Verfahren zur Anwen-
    dung kommen können und ob gegebenenfalls auf eine Verteilung von Papierversio-
    nen - nach einer entsprechenden Änderung der GO-BT - zukünftig verzichtet werden
    kann und soll.

    Soweit das Anliegen die übrigen hausinternen Kommunikationsvorgänge betrifft, ist
    zu bemerken, dass der Forderung, interne Mitteilungen in nur äußerst wichtigen Fäl-
    len in gedruckter Form zu übermitteln, bereits - wie vom Petenten angeregt - bei der
    Verbreitung allgemeiner Hausinformationen weitgehend Rechnung getragen wird.

    Das Medium Intranet wird für die Übermittlung von Hausmitteilungen genutzt, wobei
    ein Intranet-Newsletter abonniert werden kann, um über die Veröffentlichung neuer

    Hausmitteilungen per E-Mail informiert zu werden. Des Weiteren werden z. B. die
    Aktualisierungen des Geschäftsverteilungsplanes der Bundestagsverwaltung vorran-
    gig über das Intranet bekannt gegeben, sodass dieser nur noch in größeren Abstän-
    den in einer Druckauflage erscheint. Zudem erfolgt die Nutzung des Telefon-
    verzeichnisses überwiegend über das Intranet, wodurch häufige Aktualisierungen
    des Telefonverzeichnisses in Papierform entfallen. Darüber hinaus wird der E-Mail-
    Verkehr allgemein in starkem Maße zum Austausch von Informationen genutzt.

    Demgegenüber sind jedoch die Grundsätze zur Aktenführung und Formvorschriften
    aus der Allgemeinen Dienstanweisung für die Verwaltung des Deutschen Bundes-
    tages zu beachten. Demnach sind zum einen relevante Nachrichten auch weiterhin
    im Rahmen des Vorganges in Papierform zu archivieren und zum anderen form-
    bedürftige Schreiben bis zur Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur in
    gedruckter Form zu übersenden. Einzelvorgänge zu konkreten Sachverhalten wer-
    den daher zum Zweck der Rechtssicherheit und der Dokumentation des Verwal-
    tungshandelns weiterhin in Papierform geführt. Dieses ist auch mit Blick auf das
    Informationsfreiheitsgesetz erforderlich, damit dem Bürger Akteneinsicht gewährt
    werden kann.

    Im Hinblick darauf, dass dem Anliegen entsprechende Maßnahmen sich zurzeit in
    der Entwicklung befinden bzw. bereits umgesetzt werden, sieht der Petitions-
    ausschuss derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Er dankt dem Petenten für sein
    Engagement und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen
    überwiegend entsprochen wurde.

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