Socialinė apsauga

Die Fördergelder für die Stelle der Integrationsbeauftragten der Kommunen soll beibehalten werden!

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Peticija adresuota
Manne Lucha / Minister für Soziales und Integration
26 Palaikantis 24 in Badenas-Viurtembergas

Pareiškėjas prašymo nepateikė/įteikė.

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  1. Pradėta 2019
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann, sehr geehrter Herr Innenminister Thomas Strobel, sehr geehrter Herr Minister für Soziales Manne Lucha, sehr geehrte Frau Finanzministerin Edith Sitzmann, sehr geehrter Herr Bürgerreferent Joachim Schäfer, sehr geehrte Frau Staatssekretärin Bärbl Mielich,

als Ehrenamtliche, die im Land Baden-Württemberg für und mit Geflüchteten arbeiten, haben wir die dringende Bitte, dass die Kommunen weiterhin in ihrer Integrationsarbeit unterstützt werden.

Einige der im Rahmen der VWV Integration geförderten Stellen der Integrationsbeauftragten in den Kommunen werden aufgrund des Ende der Förderphase, im Laufe des Jahres 2019 abgeschafft. Bisher liegt noch keine Meldung darüber vor, ob und wann die Förderung weitergeführt wird.

Wir bitten darum, die Fördergelder für die Stelle des Integrationsbeauftragten für die Kommunen weiter bereitzustellen und zwar mindestens in Höhe der bisherigen Förderung im letzten (dritten) Jahr – d.h. 30T für eine ganze Stelle, 15T für eine halbe Stelle!)

Mit freundlichen Grüßen Der Arbeitskreis für Integration in 76351 Linkenheim-Hochstetten Barbara Steffe, Elisabeth Hille, Simone Rehfeld, Eva Baumann-Butzer, Hennie Kammer, Eberhard Halter

Priežastis

  1. Die Stelle des Integrationsbeauftragten als zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle bleibt weiterhin notwendig.
  2. Der in den Gemeinden wichtige Prozess der Integration ist in 3 Jahren noch längst nicht abgeschlossen.
  3. Die Anlaufstelle ist als Unterstützung der Bürger und Migranten in den Kommunen und als Bindeglied innerhalb der Verwaltungsstellen auch in Zukunft sehr wichtig.
  4. Die ganzheitliche und strategische Arbeit des Integrationsbeauftragten in Sache Integration und Förderung der Vielfalt in den Kommunen darf hier nicht wegfallen.
  5. Für die Koordinationsaufgabe der ehrenamtlichen Arbeit vor Ort bleiben die Absprachen und die Zusammenarbeit mit dem Integrationsbeauftragten weiterhin unverzichtbar.
  6. Unterstützung und Korrektur der Ehrenamtsarbeit! Win-Win-Situation der Ehrenamtsarbeit und der Hauptamtlichen-Arbeit durch gute Vernetzung!
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