Petition richtet sich an:
Landtag NRW
An die Landesregierung / den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen: Die Landesregierung hat sich für eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses aus dem TV-L für alle Beamten/innen in NRW und gegen weitere Kürzungen oder einseitige Sonderopfer bei den Beamten/innen in NRW auszusprechen und soll Abstand von den bisherigen Planungen zur Nichtübernahme des Tarifergebnisses ab den Besoldungsgruppen ab A 11 nehmen.
Bisherige Planungen der Landesregierung:
Mit Hinweis auf die Erforderlichkeit zur Einhaltung der Schuldenbremse beabsichtigt die Landesregierung, das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den Beamtenbereich des Landes NRW lediglich bis zu den Besoldungsgruppen A 10 zu übernehmen (Informell: 2,65 % in 2013 und 2,95 % in 2014). In den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 soll es für die nächsten zwei Jahre lediglich eine Anpassung um nur jeweils 1 % erfolgen, ab den Besoldungsgruppen A 13 beabsichtigt die Landesregierung zwei (weitere) Nullrunden für die Beschäftigten bis Ende 2014 zu verordnen.
Begründung: Seit den Kürzungen in der Beamtenbesoldung der vergangenen Jahre, erbringen die Beamtinnen und Beamten in NRW durch zahlreiche Sonderopfer wie z.B. eine drastische Kürzung bzw. Abschaffung von Sonderzuwendungen (wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld), Nullrunden, massive Arbeitsplatzreduzierungen, höhere Arbeitszeiten, u.ä. Einsparungen von über 2,4 Milliarden € jährlich. Im Vergleich zur freien Wirtschaft, wurden die Beamten/innen in NRW allein hierdurch von der allgemeinen Lohnentwicklung in einem nicht unbeträchtlichem Maß abgekoppelt.
In Schreiben an den dbb Landesbund NRW Ende 2011, haben Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Finanzminister Walter-Borjans zugesichert, keine weiteren Sonderopfer von der Beamtenschaft zu fordern. Im Detail schrieben Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Finanzminister Walter-Borjans: „Sie wissen, dass die Landesregierung mehrfach verkündet hat, Beamte, Richter, Staatsanwälte und Versorgungsempfänger künftig nicht weiter von der Lohnentwicklung abzukoppeln.“ … UND … „Natürlich sind mir auch die schmerzlichen Einschnitte bei der Besoldung in den zurückliegenden Jahren bewusst. Diese sind jedoch – so sehr ich mir das auch wünschen würde – angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte nicht von einem Tag auf den anderen rückgängig zu machen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Landesregierung keine weiteren Einschnitte bei der Beamtenschaft plant.“ Die Beamten/innen in NRW haben sich auf diese Zusicherungen verlassen und fühlen sich nunmehr belogen und getäuscht.
Die Bekanntmachung der aktuellen Pläne zur Nichtübernahme des Tarifergebnisses für rund 80% aller verbeamteten Beschäftigten in NRW, erfolgte am 18. März 2013 im Rahmen einer Landespressekonferenz der Landesregierung. Eine vorherige Information der Beschäftigten oder der Gewerkschaften (dbb) erfolgte nicht. Erst mit Schreiben vom 21. März 2013 wurden die Beschäftigten über die Vorhaben im Rahmen eines Mitarbeiterbriefes per Mail informiert.
Zur Begründung der erneuten Besoldungskürzung verwies die Landesregierung auf das Ziel, bis 2020 strukturell 1 Milliarde Euro einzusparen zu wollen um damit die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Schuldenbremse einhalten zu können. Die Umstände rund um die Schuldenbremse sowie den Landeshaushalt waren jedoch bereits lange – u.a. auch bereits Ende 2011 und damit bei Abgabe der schriftlichen Zusicherung – bekannt.
Die Vereinigung der Verwaltungsrichter in NRW sowie die Hauptrichterräte haben die beabsichtigten Vorhaben stark verurteilt und als verfassungswidrig dargestellt, da hierdurch die verfassungsrechtlich festgeschriebene Angemessenheit der Alimentation nicht weiter gegeben ist. Die Landesregierung zeigt sich hierdurch jedoch nicht beeindruckt und wird das entsprechende Besoldungsanpassungsgesetz am 15. Mai 2013 in den Landtag einbringen und damit wissentlich einen offenbaren Verfassungsbruch tolerieren. Jahrelange Nullrunden, miserable Beförderungsmöglichkeiten und fehlende Perspektiven in Bezug auf eine angemessene Personalentwicklung machen den öffentlichen Dienst langsam aber nachhaltig unattraktiv. Mit den geplanten Vorhaben schwächt die Landesregierung nicht nur die einzelnen Ressorts, sondern auch die bislang gute und hoch angesehene Arbeit Ihrer Beschäftigten.
Der ab A 11 geltende Reallohnverlust wirkt sich bereits jetzt auf die Stimmung der Beschäftigten aus. In der Diskussion kam die Frage auf, wie die betroffenen Führungskräfte und Eckleute noch motivierend auf die Beschäftigten Einfluss nehmen sollen, wenn diese auf Grund der aktuellen Entscheidung sich selbst schon nicht mehr motivieren können und den Dienst nur noch mit geballter Faust in der Tasche aufnehmen. Die Übernahme des Tarifergebnisses bis A 10 war eine gute und notwendige Entscheidung. Wenn nunmehr jedoch die Beamten/innen ab A11 als Spitzenverdiener bezeichnet werden, welche ehe schon genug verdienen, so geht auch hier die Landesregierung von falschen Voraussetzungen aus, denn offenbar wurde vergessen, dass auch diese Kollegen/innen eine Vorbildung und eine Verantwortung haben, welche durchaus dazu berechtigen, auch hier eine 1:1 Übernahme des Tarifergebnisses zu rechtfertigen.
Resümee: Die Landesregierung / der Landtag werden aufgefordert, eine 1:1 Übernahme des Tarifergebnisses im Besoldungsanpassungsgesetz zu verankern und sich mit dieser Entscheidung gegen den bisherigen Wortbruch und eine offenbar verfassungswidrige Entscheidung auszusprechen, der Fürsorgepflicht gegenüber all ihren Beschäftigten umgehend nachzukommen und damit auch die tägliche Arbeit von Richtern/innen, Staatsanwälten/innen, Polizisten/innen, Lehrern/innen, Finanzbeamten/innen sowie allen übrigen Landesbeamten/innen wertzuschätzen.
gez. der dbb Kreis- bzw. Stadtverband Köln [für den Vorstand: Frank Schmidt – Vorsitzender sowie Winfried Kaspar (DPolG) und Nils Schmidt (DSTG)]