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Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.
Vetoomus on osoitettu: Bundesregierung & Bundeswahlleiter Georg Thiel
Das rasante Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie hat Großveranstaltungen in Deutschland erheblich beeinträchtigt. Um Infektionsketten zu durchbrechen wurden Präsenzveranstaltungen abgesagt und während des (Teil-) Lockdowns sind Versammlungen, die mehr als zwei Haushalte betreffen, untersagt.
Im Herbst 2021, in weniger als 12 Monaten, soll die Bundestagswahl 2021 stattfinden und eine neue Regierung gewählt werden. Das Wahlrecht ist das höchste Gut unserer Demokratie und darf unter keinen Umständen ausgesetzt werden.
Daher fordern wir: die Bundestagswahl 2021 muss unter jeden Umständen zum regulären Zeitpunkt stattfinden!
Perustelut
“Demokratie ist Herrschaft auf Zeit”, sie geben Bürger*innen die regelmäßige Möglichkeit, ihre politische Teilhabe wahrzunehmen.
https://www.deutschland.de/de/topic/politik/das-wahlrecht-der-buerger-als-souveraen
Dieses höchste Gut der Demokratie darf unter keinen Umständen verschoben werden.
Das kommende Jahr gibt der Bundesregierung und Bundeswahlleiter Georg Thiel genug Zeit, eine Corona-konforme Wahl vorzubereiten, die kein unverhältnismäßiges Risiko für das Infektionsgeschehen darstellt. Diese Zeit muss genutzt werden!
Eine zentrale Rolle spielt die frühzeitige Ausweitung der Briefwahl auf Bundesebene, um zu verhindern, dass die Ausweitung an verfassungsrechtlichen Bedenken scheitern:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/gruene-gesetzentwurf-briefwahl-100.html.
Doch nicht nur die Briefwahl muss auf Bundesebene ausgeweitet werden, auch die Kandidaten der Parteien müssen außerhalb von Präsenzveranstaltungen bestimmt werden können:
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswahlgesetz-bundestagswahl-kandidaten-corona-1.5010880.
Die Bundestagswahl 2021 wird anders aussehen, aber sie muss zum regulären Zeitpunkt stattfinden. Unterstützen Sie unsere Forderung und schützen Sie das höchste Gut unserer deutschen Demokratie!
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
14.11.2020
Vetoomus päättyy:
13.01.2021
Alueella:
Saksa
Aihe:
Kansalaisoikeudet
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan