Region: Willich
Verkehr

Die Willicher Innenstadt soll einfacher und sicherer mit der Fahrrad erreichbar werden

Petition richtet sich an
Bürgermeister Christian Pakusch
40 Unterstützende 28 in Willich

Sammlung beendet

40 Unterstützende 28 in Willich

Sammlung beendet

  1. Gestartet November 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Machen Sie die Hüsdonkstraße zwischen Korschenbroicher und Schiefbahner Str. zu einer Radstraße

Begründung

Als Bewohner von Willich, erlebe ich täglich die Herausforderungen des Fahrens auf der Hüsdonkstraße zwischen Korschenbroicher und Schiefbahner Str. Derzeit fehlt zur Willicher Innenstadt ein Radweg, was das Radfahren unsicher und unangenehm macht. Um das Radwegenetz mit dem Markplatz Willichs zu verbinden, soll die Hülsdonkstr. zwischen Korschenbroicher und Schiefbahner Str. für Radfahrende sicherer und benutzerfreundlicher werden.

Die Umwandlung dieser Straße in eine Fahrradstraße würde nicht nur den täglichen Pendelverkehr für viele Menschen sicherer machen, sondern auch dazu beitragen, den CO2-Ausstoß in unserer Stadt zu reduzieren. Außerdem fördert es einen gesunden Lebensstil durch regelmäßige körperliche Aktivität.

Wir bitten Euch daher um Eure Unterstützung bei dieser wichtigen Angelegenheit - unterschreibt diese Petition heute noch!

Was ist eine Fahrradstraße?

In Deutschland definiert die Straßenverkehrsordnung (StVO) den Begriff "Fahrradstraße".

Eine Fahrradstraße ist eine Straße, auf der der Radverkehr Vorrang hat. Das bedeutet, dass Fahrradfahrer in der Regel die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen dürfen und dass der Autoverkehr sich den Bedürfnissen der Radfahrer unterzuordnen hat. Autos dürfen auf Fahrradstraßen fahren, allerdings nur mit angepasster Geschwindigkeit und dürfen die Radfahrer nicht behindern.

  • Für Radfahrer: Radfahrer haben auf Fahrradstraßen Vorrang gegenüber motorisierten Fahrzeugen. Sie dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen. Radfahrer sollten dennoch die Verkehrsregeln und die Verkehrssicherheit beachten.
  • Für Fußgänger: Fußgänger dürfen Fahrradstraßen nutzen, haben jedoch gegenüber Radfahrern und motorisierten Fahrzeugen keinen Vorrang. Fußgänger sollten stets auf den Verkehr achten und die Straße sicher überqueren.
  • Für Autofahrer: Autofahrer dürfen Fahrradstraßen befahren, aber sie müssen den Vorrang der Radfahrer beachten und sich dem Tempo und den Bedürfnissen der Radfahrer anpassen. Das Überholen von Radfahrern auf Fahrradstraßen sollte mit ausreichend Abstand und Rücksichtnahme erfolgen. Das Parken auf Fahrradstraßen ist in der Regel verboten, es sei denn, es gibt entsprechende Parkmöglichkeiten oder Markierungen.

Fahrradstraßen sollen die Sicherheit und den Komfort für Radfahrer verbessern, indem sie den Radverkehr bevorzugen. Sie dienen dazu, das Fahrrad als umweltfreundliches Verkehrsmittel zu fördern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Autofahrer sollten daher besonders achtsam sein, wenn sie Fahrradstraßen befahren, und die Vorrangregeln für Radfahrer beachten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, radwege-willich.de aus Willich
Frage an den Initiator

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