Regione: Vokietija

Dienstleistungen im Postbereich - Angaben der voraussichtlichen Zustelldauer durch Postdienstleister

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag

40 parašai

Peticija nebuvo patenkinta

40 parašai

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2015
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Postdienstleister eine voraussichtliche Zustelldauer (ggf. im Internet und unter Angabe von Abgabeort und Zustellanschrift) von Briefsendungen angeben müssen.Im Falle einer verspäteten Zustellung ist der Postdiensleister dann für Schäden die durch die verspätete Zustellung enstehen haftbar es sei denn er kann anhand seiner Prozesse und Abläufe belegen, dass die Frist unter normalen Umständen eingehalten worden wäre.

Priežastis

Viele Dinge (z.B. Küdigungen) müssen heute immer noch per Post verschickt werden und dabei fristgercht zugestellt werden. Gleichzeitig geht das Briefaufkommen immer weiter zurück so dass in der Briefzustellung gespart wird und auch künftig gespart werden muss. So stellt die "Deutsche Post" schon heute nich mehr überall an allen Werktagen Post zu sondern spart einzelne Zustelltage ein.Um die Liberalität des Postmarkes nutzen zu können und bewusst einen Postdienstleister (und Einwurfzeitpunkt) wählen zu können ist die Information der erwarteten Zustelldauer erforderlich. Insbesondere unter den zu erwartenden weiteren Einsparungen und damit verbundenen Verschlechterungen in der Zustellung. Gleichzeitig besteht u.a. bei Kündigungen oftmals auch der Wunsch diese nicht schon Wochen im Voraus zu versenden um keine Nachteile zu erhalten.

Nuoroda į peticiją

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Informacija apie peticiją

Petition gestartet: 2015-09-28
Petition endet: 2015-10-29
Regione: Vokietija
tema:

žinios

  • Pet 1-18-09-9010-025252



    Dienstleistungen im Postbereich



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition wird eine gesetzliche Vorgabe gefordert, wonach Postdienstleister

    die voraussichtliche Beförderungsdauer eines Briefes angeben und bei einer

    verspäteten Zustellung für Schäden haften müssten.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass ein

    fristgerechter Zugang von Briefsendungen auch heutzutage immer noch... toliau

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