40 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Postdienstleister eine voraussichtliche Zustelldauer (ggf. im Internet und unter Angabe von Abgabeort und Zustellanschrift) von Briefsendungen angeben müssen.Im Falle einer verspäteten Zustellung ist der Postdiensleister dann für Schäden die durch die verspätete Zustellung enstehen haftbar es sei denn er kann anhand seiner Prozesse und Abläufe belegen, dass die Frist unter normalen Umständen eingehalten worden wäre.
Begründung
Viele Dinge (z.B. Küdigungen) müssen heute immer noch per Post verschickt werden und dabei fristgercht zugestellt werden. Gleichzeitig geht das Briefaufkommen immer weiter zurück so dass in der Briefzustellung gespart wird und auch künftig gespart werden muss. So stellt die "Deutsche Post" schon heute nich mehr überall an allen Werktagen Post zu sondern spart einzelne Zustelltage ein.Um die Liberalität des Postmarkes nutzen zu können und bewusst einen Postdienstleister (und Einwurfzeitpunkt) wählen zu können ist die Information der erwarteten Zustelldauer erforderlich. Insbesondere unter den zu erwartenden weiteren Einsparungen und damit verbundenen Verschlechterungen in der Zustellung. Gleichzeitig besteht u.a. bei Kündigungen oftmals auch der Wunsch diese nicht schon Wochen im Voraus zu versenden um keine Nachteile zu erhalten.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
28.09.2015
Petition endet:
29.10.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 1-18-09-9010-025252
Dienstleistungen im Postbereich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine gesetzliche Vorgabe gefordert, wonach Postdienstleister
die voraussichtliche Beförderungsdauer eines Briefes angeben und bei einer
verspäteten Zustellung für Schäden haften müssten.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass ein
fristgerechter Zugang von Briefsendungen auch heutzutage immer noch... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.