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Rinkimas baigtas
Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija adresuojama: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Folienumhüllungen aus Kunststofffolien im Postvertrieb verboten werden oder deren Verwendung nur in begründeten Sonderfällen erlaubt ist.
Priežastis
Bis vor etwa zwei Jahren konnten Zeitschriften z.b. als Infopost bei der Deutschen Post ohne Umhüllung versendet werden. Als sog. Dialogpost ist jetzt zwingend eine Umhüllung vorgeschrieben. Dies kann ein Briefumschlag aus Papier sein, aber ein Blick in den heimischen Briefkasten genügt: Es werden fast ausschließlich Umhüllungen aus Kunststofffolien verwendet. Einerseits werden Plastiktragetaschen im Handel verboten und auf der der anderen Seite wird Kunststofffolie als Regelverpackung im Postvertrieb verwendet. Hier muss dringend eine Regelung getroffen werden, die diese Anwendung reduziert. Mit Recht beklagen die Firmen die Altpapier recyceln, dass zu viel Kunststoff im Altpapier Probleme bereitet. Ein Grund sind mit Sicherheit die (nicht verlangten) Werbesendungen, bei denen mehrere Prospekte mit einer gemeinsamen Kunststoffumhüllung in den Briefkasten geworfen werden und dann ungeöffnet im Altpapier landen.
Nuoroda į peticiją
Nuplėšiamas lapelis su QR kodu
parsisiųsti (PDF)Informacija apie peticiją
Peticija prasidėjo:
2018-02-24
Peticija baigiasi:
2018-04-19
Regione:
Vokietija
tema:
žinios
-
Petitionsausschuss
Pet 2-19-18-273-004228
38124 Braunschweig
Abfallwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit – zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit es um eine
weitere Reduzierung unnötiger Plastikverpackungen geht,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Umhüllungen aus Kunststofffolien im Postvertrieb zu
verbieten oder deren Verwendung nur in begründeten Sonderfällen zu erlauben.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, dass beispielsweise
Werbezeitschriften... toliau
diskusijos
Kol kas jokio argumento PRIEŠ.