Dialog

Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich - Zeitgemäße Formulierung des TKG hinsichtlich der "Grundversorgung"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
75 Unterstützende 75 in Deutschland

Sammlung beendet

75 Unterstützende 75 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) endlich hinsichtlich der "Grundversorgung" zeitgemäß formuliert wird. Im Zeitalter der Digitalisierung kann es nicht sein, dass ein analoger Anschluss + funktionierendes Internet = 56kbit/s die Norm ist. Außerdem sollte das Netzmonopol für die Deutsche Telekom entfallen und andere Netzbetreiber mit erheblicher Marktmacht sollten ebenfalls dazu verpflichtet sein,, Netzanschlüsse vorzunehmen.

Begründung

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist ein längst veraltetes Gesetz und dennoch beruft sich Telekom und Bundesnetzagentur auf den Begriff der "Grundversorgung". Was ein funktionierender Internetanschluss ist, sagt allein der Netzbetreiber und legt dies derzeit mit 56kbit/s Bandbreite fest. Dass man damit nicht arbeiten kann, weiß Jeder. Jeder Gewerbebetreibende/Selbständige ist aber auch verpflichtet, die Steuererklärungen (Einkommen-/Umsatz-/Gewerbesteuer) online per ELSTER zu machen. Auch Bankgeschäfte sind heute nicht mehr ohne Internet denkbar. Eine so geringe Bandbreite lehnen die Server wegen Zeitüberschreitung ab, sofern überhaupt eine Verbindung zustande kommt. Damit sind alle Menschen in den nicht ausgebauten Gebieten benachteiligt. Darüber hinaus darf lt. Auskunft Bundesnetzagentur nur die Telekom als Monopolist Anschlüsse vollziehen, auch wenn im TKG steht, dass "Unternehmen mit erheblicher Marktmacht" dazu herangezogen werden dürfen. Die Telekom muss auch nur dann einen Anschluss legen, wenn es so wörtlich "betriebswirtschaftlich zumutbar" ist, diese Kosten aufzuwenden. Dies ergäbe sich lt. Bundesnetzagentur aus dem "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit". D. h. letztlich ist die Grundversorgung durch das TKG, so wie es heute formuliert ist, nicht gesichert. Selbst über LTE hat man es bis heute nicht geschafft, ländliche Bereiche abzudecken. Kein Netzbetreiber kann hierzu gezwungen werden, was geändert werden muss. Lt. Auskunft der Bundesnetzagentur spart man dort (auch wegen der fehlenden Betriebswirtschaftlichkeit) Strom und verringert entsprechend die Sende- und Empfangsleistung und damit letztlich die Bandbreite bzw. Erreichbarkeit von Teilnehmern, die weiter weg vom Sender wohnen. Es sollte ein Mindeststandard festgelegt werden, mit dem man wirklich arbeiten kann, denn viele Arbeitgeber bestehen heute inzwischen auf die Möglichkeit, dass man ggf. von zu Hause arbeitet. Dies gilt insbesondere für Bildschirmarbeitsplätze. Hiermit würde auch die Umwelt geschont werden, da entsprechende Fahrten unterbleiben und damit ein erheblicher CO²-Ausstoß vermieden werden könnte. Sofern ein Arbeitnehmer nur über die derzeitige Grundversorgung verfügt, muss er sogar um seinen Arbeitsplatz fürchten. Das Recht auf Arbeit ist gemäß Art 23 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geschützt - wird aber durch das TKG ausgehebelt, was unzulässig ist.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 1-19-12-90201-000185
    03096 Burg (Spreewald)
    Telekommunikationsgesetz (TKG)

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
    Infrastruktur – als Material zu überweisen, soweit es um den Anspruch auf Zugang
    zum schnellen Internet und den Netzausbau geht,
    b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es um die Überprüfung der
    Universaldienstrichtlinie geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Mit der Petition wird zum einen gefordert, dass das Telekommunikationsgesetz
    hinsichtlich der „Grundversorgung“ zeitgemäß formuliert und der Netzausbau verbessert
    wird.... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern