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Diskriminierungsfreie Elternbeiträge In Rheinberg!

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Bürgermeister Frank Tatzel, Stadtverwaltung Rheinberg, Dezernat I, Beigeordnete Rosemarie Kaltenbach, Giesen, Monika

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Vetoomus on osoitettu: Bürgermeister Frank Tatzel, Stadtverwaltung Rheinberg, Dezernat I, Beigeordnete Rosemarie Kaltenbach, Giesen, Monika

Maßgebend für die Festsetzung der Elternbeiträge in den Kommunen sind das gesamte Jahreseinkommen der Eltern und das Alter des Kindes. Mit dem 3. Geburtstag des Kindes kehrt für Familien eine erhebliche finanzielle Entlastung ein, da die Höhe der zu entrichtenden Beiträge ab Vollendung des 3. Lebensjahres deutlich niedriger sind.

ANDERS IN RHEINBERG!

Hier leistet sich die Stadt in der „Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Elternbeiträgen“ eine Regelung, die alle Kinder, die nach dem 31.10. eines jeweiligen Jahres ihren Geburtstag haben, diskriminiert und die Familien erheblich finanziell benachteiligt. Der Beitrag wird erst zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres angepasst. Infolge dieser Regelung zahlen Eltern nach dem 3. Geburtstag ihres Kindes weiterhin Beiträge, als wäre das Kind noch unter 3 Jahren. Liegt der Geburtstag z.B. im November, so sind es noch weitere 9 Monate, in denen die Familien für sie faktisch nicht mehr geltende Beiträge bezahlen müssen.


Auszug aus der Satzung:

§ 7 Beitragspflicht (1) Tageseinrichtung für Kinder:

Die Beitragspflicht für die Kindertageseinrichtung entsteht mit der Aufnahme des Kindes und besteht grundsätzlich für jeweils ein Kindergartenjahr (01.08. - 31.07.) oder solange der Platz vorgehalten wird.

Kinder, die vor Vollendung des dritten Lebensjahres in eine Tageseinrichtung für Kinder aufgenommen werden und die dann bis einschließlich zum 31. Oktober des gleichen Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden, zahlen nur den Elternbeitrag für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres.

https://www.rheinberg.de/C12571B100359048/files/etb_satzung.pdf/$file/etb_satzung.pdf?OpenElement


Die Regelung ist geschickt formuliert. Im Klartext bedeutet diese: Ist Ihr Kind erst nach dem 31.10. geboren, bezahlen Sie die Beiträge für „Kinder unter 3 Jahren“ bis zum 31.07. des Folgejahres. Der tatsächlicher Geburtstag des Kindes spielt keine Rolle und wird daher nicht berücksichtigt.

Wir – die betroffenen Eltern – wollen diese Situation nicht hinnehmen!

Wir wollen ab dem Geburtstag unseres Kindes nur den Beitrag für die Betreuung bezahlen, der uns faktisch betrifft. Wird das Kind 3 Jahre alt, muss der Beitrag automatisch angepasst werden!

Eine Fristsetzung zum 31. Oktober, die uns bis zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres (31.07. des Folgejahres) benachteiligt, nehmen wir nicht hin!

Perustelut

Die Regelung in § 7 (1) der Satzung ist nicht diskriminierungsfrei und betrifft jede Familie in Rheinberg, deren Kinder zwischen November und Juli geboren sind. Wie kann es sein, dass diese Familien NUR aufgrund des Geburtstagsdatums ihres Kindes finanzielle Nachteile erleiden müssen?

Für die in Rheinberg lebenden Familien ist diese Situation nicht hinnehmbar. Alle Kinder, die nach dem Stichtag 31.10. eines Jahres geboren sind (geboren werden), werden diskriminiert und die Familien unnötig finanziell benachteiligt. Die Belastung für die Familien lässt sich anhand des nachfolgenden Beispiels sehr einfach nachvollziehen:

Beispielrechnung Kind geb. 03.11.2017, 45 Stunden

  • Beitragsgruppe bis 30.000 €: Differenz 20,91 € x 9 Monate = 188,19 €
  • Beitragsgruppe bis 40.000 €: Differenz 35,67 € x 9 Monate = 321,03 €
  • Beitragsgruppe bis 50.000 €: Differenz 57,81 € x 9 Monate = 520,29 €
  • Beitragsgruppe bis 60.000 €: Differenz 87,33 € x 9 Monate = 785,97 €
  • Beitragsgruppe bis 70.000 €: Differenz 116,84 € x 9 Monate = 1.051,56 €
  • Beitragsgruppe bis 80.000 €: Differenz 146,35 € x 9 Monate = 1.317,15 €
  • Beitragsgruppe bis 90.000 €: Differenz 175,88 € x 9 Monate = 1.582,92 €
  • Beitragsgruppe bis 100.000 €: Differenz 205,39 € x 9 Monate = 1.848,51 €
  • Beitragsgruppe über 100.000 €: Differenz 234,92 € x 9 Monate = 2.114,28 €

Mit unserer Petition möchten wir erreichen, dass die Stadt Rheinberg in Bezug auf § 7 (1) der Satzung schnellstmöglich eine Änderung herbeiführt.

Wir fordern, dass alle Kinder in Rheinberg - unabhängig von ihrem Geburtsmonat - gleichbehandelt und keine Familien in Rheinberg aufgrund des Geburtsdatums ihres Kindes diskriminiert werden!

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus alkoi: 30.07.2020
Vetoomus päättyy: 08.12.2020
Alueella: Rheinberg
Aihe: Perhe

Uutiset

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

    ich bin sehr dankbar für Eure Unterstützung (!!!) und darf Euch eine sehr gute Nachricht überbringen:

    Die Verwaltung der Stadt Rheinberg wird die von uns geforderte Umstellung der Ü3 Beiträge in der neuen Fassung der Satzung der Stadt Rheinberg über die Erhebung von Elternbeiträgen, die ab dem 01.08.2021 in Kraft treten soll, umsetzen. Die Ü3-Beiträge sollen ab dem Folgemonat, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wurde, erhoben und nicht wie bisher erst mit dem Beginn des neuen Kindergartenjahres umgestellt werden.

    Entscheidungen der zuständigen Gremien im Überblick:

    1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.12.2020*:

    "Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen,... enemmän

  • Änderungen an der Petition

    ajankohtana 19.11.2020

Väittely

§ 8 Elternbeitrag: Der Beitrag entsprechend der Beitragstabelle für „Kinder im Alter von 3 Jahren und älter“ ist ab dem Monat, in dem das Kind drei Jahre alt wird, zu entrichten.

Ei vielä väitteitä vastaan

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