Durchsetzung artgerechter Haustierhaltung

Petition richtet sich an:
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

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Petition richtet sich an: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Jedes Haustier ist ein Lebewesen. Kein Kuscheltier und auch kein Spielzeug.

Deshalb sollte jedes Haustier auch artgerechten Schutz und artgerechte Haltung genießen. Zwar gibt es Richtlinien in der Theorie, wie groß beispielsweise ein Käfig für Hamster sein sollte oder wie viel Auslauf ein Hund haben sollte - dies wird jedoch nicht ausreichend kontrolliert, sodass viele Haustiere nicht einmal das Mindestmaß an artgerechter Haltung erfahren oder gar ausgesetzt werden.

Aus diesen Gedanken habe ich folgende Idee entwickelt - beim Kauf eines Haustieres sollte ein Vertrag geschlossen und entsprechende Dokumente ausgefüllt werden. Der Vertrag sollte eine verbindliche Erklärung darstellen, in welchem der Tierhalter sich dazu verpflichtet, artgerechte Haltung für das Haustier zu garantieren. Die dazugehörigen Dokumente sollten alle Kontaktdaten des Tierhalters beinhalten, alle Informationen zur gewährleisteten Tierhaltung und eine Nummer, die den Tierhalter auf das Tier zurückführen lässt und umgekehrt. Diese Nummer sollte bereits bei Geburt des Haustiers in einer Datenbank/Haustierregister eingetragen sein.

Mit dieser Nummer wird das Tier in einem Haustierregister registriert und es gibt für jeden Tierhalter nach Kauf eines Haustieres die Pflicht, mindestens 1 x pro Jahr eine Untersuchung des Haustiers beim Tierarzt vorzunehmen. Dort werden die Haustiere untersucht und die Tierhalter aktualisieren, falls nötig, ihre zu Beginn ausgefüllten Dokumente.
Vermieden wird durch solche Tierarztbesuche, dass die Haustiere für illegale Zwecke gekauft werden und dies unbemerkt bleibt oder dass die Tierhalter die Haustiere aussetzen. Der Tod des Haustiers sollte anschließend auch dokumentiert werden, wodurch ein Aussetzen der Haustiere wesentlich erschwert werden würde.

Sollten Tiere zu Hause geboren werden, also nicht in einem Fachgeschäft für Tiere, so sind die Tierhalter verpflichtet, dieses Haustier zu melden. Ein Verkauf von Tieren sollte nur über eine solche Nummer, die Umregistrierung der Tierhalter und das Ausstellen eines Vertrages erfolgen.

Grundsätzlich ist jedes Bundesland gemäß Art. 74 Abs. I Nr. 20 GG eigenverantwortlich für die Kontrolle und Durchsetzung der Tierschutzvorschriften zuständig. Ich appelliere hier allerdings bundesweit, bezugnehmend auf die Schutzwirkung des Art. 20a GG und die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat für den Erlass von Rechtsvorschriften in oben genannten Sachen gemäß § 2a Abs. I, II TierSchG.

Ich möchte vorerst bei Haustieren beginnen, da allein dieses Konzept einen hohen, bürokratischen Aufwand bedeuten würde. Auf Landwirtschaft und Nutztiere einzugehen würde den Rahmen sprengen und ist ein Bereich, der anders dokumentiert und gehandhabt wird als dies für Haustiere der Fall ist.
Auch sollen Impulskäufe vermieden und eine transparente, kontrollierte Haustierhaltung garantiert werden.

Für jede Mithilfe, Unterschrift und Kritik bin ich und viele andere dankbar!

Begründung

Jedes Haustier sollte ein Recht auf artgerechte und respektvolle Haltung haben und verdient deshalb ein System, welches Sicherheit gibt. Es soll einen großen Schritt in Richtung Artenschutz und artgerechtes Halten mit sich bringen.
Ein Haustier zu halten soll vielmehr Verantwortung, Respekt und Fürsorge schulen, als dass Haustiere rein zur Dekoration, zu Kuschelzwecken oder aus Lust und Laune gekauft werden.

Hier einige Quellen, die zeigen, was beispielsweise ohne ein solches Konzept geschieht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Edwin Vielland, Leipzig
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.08.2026
Sammlung endet: 11.02.2027
Region: Deutschland
Kategorie: Tierschutz

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