Περιοχή: Γερμανία
Εικόνα της αίτησης E-Auto-Prämie auch für Umrüstung von Verbrenner-Kfz auf Elektroantrieb

E-Auto-Prämie auch für Umrüstung von Verbrenner-Kfz auf Elektroantrieb

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Bundestag

34 Υπογραφές

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

34 Υπογραφές

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2021
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Η αίτηση απευθύνεται σε: Bundestag

Die Umrüstung von Gebrauchtwagen mit Verbrennermotor auf Elektroantrieb soll mit einer staatlichen Prämie gefördert werden.
Derzeit werden nur originale E-Autos und Plug-In-Hybride mit bis zu 6000,- € staatlich subventioniert.

Αιτιολόγηση

  1. Da die Hälfte des Gesamtenergieverbrauchs eines PKW schon bei dessen Herstellung anfällt, ist die Umrüstung von Gebrauchtwagen auf E-Antrieb wesentlich umweltfreundlicher als deren Verschrottung und der Kauf neuer E-Autos. Somit kann mit der gleichen Fördersumme erheblich mehr Treibhausgas eingespart werden.
  2. Neben den Subventionsmilliarden für große Autokonzerne würden auch das Kfz-Handwerk und diverse mittelständische Firmen unterstützt, die sich seit Jahren professionell und erfolgreich in der Umrüstung auf Elektroantrieb engagieren.
  3. Die Subvention von Nachrüstungen hätte auch einen sozialen Aspekt, denn während neue E-Autos für viele Geringverdiener unerschwinglich sind, ist die Umrüstung von Kleinwagen schon ab ca. 10.000,- € möglich. Durch staatliche Förderung und in Folge dieser dann auch durch größere Stückzahlen würden diese Kosten weiter reduziert.
  4. Wird die Elektromobilität auch für untere Einkommensschichten erschwinglich, ergibt sich ein zusätzlicher Effekt bei der Einsparung von CO2.

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Στοιχεία για το ψήφισμα

Ξεκίνησε η υποβολή αίτησης: 17/02/2021
Λήξη συλλογής: 16/04/2021
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία: Περιβάλλον

Νέα

  • Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition

    στον/-ην/-ο 11.06.2022
    Da die Petition ohne stichhaltige Begründung abgelehnt wurde, ging am 09.06.2022 folgendes Schreiben an den Petitionsausschuss:

    An den Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss, Die Vorsitzende
    z. K. an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 421 – Umweltbonus-Elektromobilität, Grundsatz und Förderbereich 1

    Meine Petition 1-19-09-77-044163 vom 17. Februar 2021

    Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,

    mit Schreiben vom 11. April 2022 teilten Sie mir mit, dass meine o. g. Petition am 07. April 2022 vom deutschen Bundestag abgelehnt wurde.

    Dies ist äußerst bedauerlich und inhaltlich nicht nachvollziehbar, da den Zielstellungen und Gründen der Petition in der Begründung der Ablehnung gar nicht widersprochen wurde.

    Die Ablehnung wurde nur damit begründet, dass (Zitat): "die Um- bzw. Nachrüstungen ... mit aller Wahrscheinlichkeit ... keine größeren Stückzahlen erreichen werden" und dies (Zitat): "nicht in den administrativen Rahmen und zur Zielsetzung dieses Massenprogramms (Umweltbonus) passt".

    Die Erwartung „keine größeren Stückzahlen“ ist jedoch völlig willkürlich und entbehrt jeglicher Grundlagen. Vielmehr wird derzeit von den gewerblichen Umrüstfirmen über eine stark angestiegene Nachfrage und lange Lieferfristen berichtet.

    Außerdem wurde bei der Ablehnung übersehen, dass:
    a) neue Elektro-PKW ohne staatliche Förderung ebenfalls „mit aller Wahrscheinlichkeit keine größeren Stückzahlen“ erreichen würden, und
    b) mit dem Umweltbonus u. a. auch Brennstoffzellen-PKW gefördert werden, von denen im ganzen Jahr 2021 gerade einmal 463 Stück in Deutschland zugelassen wurden, was interessanterweise zum „Massenprogramm Umweltbonus“ zu passen scheint. (In diesem Zusammenhang ein Zitat des VW-Chefs Diess aus der WiWo über Wasserstoff-PKW: „Das ist einfach Unsinn!“)

    Daher bitte ich Sie freundlich um nochmalige Prüfung des Sachverhaltes, bzw. um Information, wie eine nochmalige Prüfung initiiert werden kann.
    Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ferdinand Becker-Rose
  • Die Petition wurde eingereicht

    στον/-ην/-ο 13.05.2021
    Die Petition wurde unter der Nr. 121112 beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht und wird seit dem 09.04.2021 geprüft.
    Das Aktenzeichen lautet Pet 1-19-09-77-044163.
  • Temporäre Sperrung aufgehoben

    στον/-ην/-ο 01.03.2021
    Sehr geehrte Unterstützende,

    die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

    Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

    Ihr openPetition-Team

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