Umwelt

E-Auto-Prämie auch für Umrüstung von Verbrenner-Kfz auf Elektroantrieb

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag
34 Unterstützende 34 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

34 Unterstützende 34 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Die Umrüstung von Gebrauchtwagen mit Verbrennermotor auf Elektroantrieb soll mit einer staatlichen Prämie gefördert werden.

Derzeit werden nur originale E-Autos und Plug-In-Hybride mit bis zu 6000,- € staatlich subventioniert.

Begründung

  1. Da die Hälfte des Gesamtenergieverbrauchs eines PKW schon bei dessen Herstellung anfällt, ist die Umrüstung von Gebrauchtwagen auf E-Antrieb wesentlich umweltfreundlicher als deren Verschrottung und der Kauf neuer E-Autos. Somit kann mit der gleichen Fördersumme erheblich mehr Treibhausgas eingespart werden.
  2. Neben den Subventionsmilliarden für große Autokonzerne würden auch das Kfz-Handwerk und diverse mittelständische Firmen unterstützt, die sich seit Jahren professionell und erfolgreich in der Umrüstung auf Elektroantrieb engagieren.
  3. Die Subvention von Nachrüstungen hätte auch einen sozialen Aspekt, denn während neue E-Autos für viele Geringverdiener unerschwinglich sind, ist die Umrüstung von Kleinwagen schon ab ca. 10.000,- € möglich. Durch staatliche Förderung und in Folge dieser dann auch durch größere Stückzahlen würden diese Kosten weiter reduziert.
  4. Wird die Elektromobilität auch für untere Einkommensschichten erschwinglich, ergibt sich ein zusätzlicher Effekt bei der Einsparung von CO2.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Da die Petition ohne stichhaltige Begründung abgelehnt wurde, ging am 09.06.2022 folgendes Schreiben an den Petitionsausschuss:

    An den Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss, Die Vorsitzende
    z. K. an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 421 – Umweltbonus-Elektromobilität, Grundsatz und Förderbereich 1

    Meine Petition 1-19-09-77-044163 vom 17. Februar 2021

    Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,

    mit Schreiben vom 11. April 2022 teilten Sie mir mit, dass meine o. g. Petition am 07. April 2022 vom deutschen Bundestag abgelehnt wurde.

    Dies ist äußerst bedauerlich und inhaltlich nicht nachvollziehbar, da den Zielstellungen und Gründen der Petition in der Begründung der Ablehnung gar nicht widersprochen wurde.

    Die... weiter

  • Die Petition wurde unter der Nr. 121112 beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht und wird seit dem 09.04.2021 geprüft.
    Das Aktenzeichen lautet Pet 1-19-09-77-044163.

  • Sehr geehrte Unterstützende,

    die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

    Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

    Ihr openPetition-Team

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Noch kein CONTRA Argument.

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