Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Im § 50 Absatz 4 des Energiesteuergesetzes war geregelt, dass zu den besonders förderungswürdigen Biokraftstoffen Energieerzeugnisse gehören, die mindestens 70 Vol-% Bioethanolanteil besitzen. Das wurde leider zum 31.12.2015 beendet. Ich fordere die Bundesregierung auf, den § 50 Absatz 4 des Energiesteuergesetzes wieder zu etablieren, um einen wirkungsvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Begründung
Derzeit wird massiv auf Elektromobilität gesetzt, was aber noch weit von der Marktreife entfernt ist, ganz abgesehen von der Förderung von Lithium und Kobald, welche nicht mal ansatzweise die Standards von Umweltschutz und Menschenwürde erfüllen. Hier ist noch viel Arbeit nötig. Auch Wasserstoff aus regenerativer Energie befindet sich noch im Versuchsstadium. E85 hingegen hat sich als umweltfreundliche Alternative bereits bewährt und kann mit einer kleinen Anpassung in fast jedem Benziner genutzt werden. Bei der Verbrennung des Ethanol entsteht genauso viel CO2, wie die Pflanzen während des Wachstums der Atmosphäre entzogen haben. Die Herstellung erfolgt bereits in anderen Ländern aus Holz und Stroh und später aus Algen, die nicht in Konkurrenz zu unseren Nahrungspflanzen stehen. Weitergehende Information können auf der Webseite https://www.e85-go.de eingesehen werden.